Studien zur Technik des nachhomerischen heroischen Verses.
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Ueberblicken wir die bisherigen Resultate in Bezug auf
die Art, in wie weit sich die einzelnen Längungen auf die verschiedenen
Versarten vertheilen unter gleichzeitiger Rücksichtnahme
auf die rhythmische Beschaffenheit des dem liquiden
Anlaute vorangehenden Wortes (bei dessen letzter Silbe also
die Längung erfolgt), so lassen sich innerhalb jener oben p. 686
und 691 angeführten allgemeinen Normen eine Reihe Specialobservationen
feststellen:
1. Die weitaus gewöhnlichste rhythmische Form des dem
liquiden Anlaute vorangehenden Wortes ist die pyrrhichische;
von 60 Beobachtungsfällen in der archaischen nachhomerischen
Poesie kommen auf sie 30, also die Hälfte aller, in der jüngeren
Dichtung (mit Ausschluss der später zu betrachtenden
Schule des Nonnos) von 446 Fällen gar 307, also fast drei
Viertel der Gesammtzahl, zusammen von 506 Fällen 337.
Nur zwei Vershebungen ergeben sich als legitime Sitze
der Längungen bei dieser rhythmischen Form, die IV. und die
II. Arsis. Wir zählen nämlich in der archaischen Poesie 16
(von 30), in der jüngeren 191 (von 307) in der IV. Arsis ;
dann 14 (von 30) bei den älteren Dichtern und 111 (von 307)
bei den jüngeren in der II. Arsis. In anderen Hebungen finden
sich Längungen dieser Art in der älteren Periode gar nicht, in
der jüngeren nur ausnahmsweise. Hieher gehören zunächst
3 Fälle in der V. Arsis, -wovon 2 in Pentametern Vorkommen
Ivt pscccTto Anthol. VII 256. 2 und -/.a-cic Xe/ewv Epigr. ed. Kaibel
Nr. 243. 13; das 3. Beispiel ist Arat. o-jvei psv Sx^avoc, Sbvst
8s y.ata pclypv ’I/Ojc Phaen. 572, ein Fall, der wegen der Anaphora
des SuvEt entschuldigt werden muss. Gar keine Beachtung
verdient dagegen das schlechte inschriftliche Epigramm
bei Kaibel Nr. 1041. 2 T.pi^et; tuovtcc v.<xia vouv, wo die pyrrhichische
Präposition Längung in der III. Arsis aufweist. Eine
andere derartige Stelle bei Simmias ist oben p. 712 rectificirt
worden.
2. Die nächst wichtige Stellung nehmen die aus einsilbigen
Kürzen bestehenden Wörtchen ein. Die Gesammtzahl beträgt