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Mutli.
und unberechtigten Kürzungen das Richtige und Ursprüngliche
rettet. Man muss diese zwölf Verse nur genauer ansehen,
um sofort zu erkennen, dass sie das Machwerk eines
gabenheischenden Fahrenden sind, die sich leider in eine sehr
alte Handschrift bereits eingeschlichen haben. Auch in den
Nibelungenredactionen erkennt man häufig Zusätze am Preise
der Milde, an der Schilderung der Begabung; in dieser Beziehung
sind besonders Vers 7 und 12 bezeichnend. Die ganze
nichtssagende Stelle, der dann eine so gehaltvolle und eigenthiimliche
folgt, lautet:
En. 347, 1 da wären vorsten here,
die (lorcli ir selber ere
unde dorch den kunich gäven.
herzogen unde gräven
und die kunege riebe
die gäben herliche,
die wenich achten den schaden,
si gäben soumär al geladen
mit schätze und mit gewande
iehn friesch in dem lande u. s. f.
Man sieht: nur Bettelei. Eine Verbindung, wie V. 4, 5 fällt
bei Veldeke auf: er lässt bei dreigliedrigen Formeln gewöhnlich
das einzelne Glied vorausgehen. Aeussere und innere Gründe
vereinigen sich für die Atethese und damit fällt die Möglichkeit,
hier den Schluss des Epos anzunehmen.
Auch sind die folgenden Abschnitte ganz im Stile des
Ganzen gehalten; in Sprache und Reim nicht der geringste
Unterschied — und es handelt sich doch um dreihundert
Verse. Endlich, was besonders merkwürdig wäre, müsste
dieser hinzugedichtete Schluss die Schicksale des Ganzen:
niederdeutsche Abfassung und hochdeutsche Bearbeitung gleichfalls
erfahren haben. Wenn ein Freund Vcldeke’s — nur ein
solcher ist dann als Verfasser denkbar —• diese Verse gedichtet
hat, war es ein Nieder- oder ein Mitteldeutscher, ein Mastrichter
oder Eisenacher? Abei’, wendet Heinzei ein, 354, 2 scheidet
sich der Autor des Schlusses scharf von Heinrich von Veldeke,
von dem er bisher gesprochen und nimmt für sich nur die
Autorschaft des Schlusses in Anspruch (cf. S. 67. 353, 11. 12):
En. 354, 2 ich habe gesaget rehte
des herrn Eneä geslehte etc.