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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Heinrich  v.  Veldete  u.  d.  Genesis  der  romantischen  u.  heroischen  Epik  um  1190.  631

waren  mithin  neun  Jahre  seit  Hochzeit  und  Raub  noch  nicht
verstrichen,  so  fallen  somit  diese  nach  1178  oder  1179.
Diese  Datirung  wird  sich  zwar  als  richtig  herausstellen,  kann
jedoch  auf  diese  Weise  noch  nicht  als  kritisch  erwiesen  gelten  ;
nur  die  Möglichkeit  dieser  Datirung  ist  dargethan,  die  jene
bestreiten  müssen,  die  etwa  behaupten  wollten,  Friedrich  habe
das  vollendete  Epos  in  Händen  gehabt,  wofür  auch  nicht  der
Schatten  eines  Beweises  vorhanden  ist,  und,  was  anzunehmen,
man  durch  die  vorliegende  Stelle  auch  gar  nicht  genöthigt  wird.
Da  die  Hochzeit  vor  dem  Tode  des  Grafen  von  Schwarzburg
fällt,  ergäbe  sich  somit  die  Grenze  von  1178/9—1183  für  den
ersten  Theil.
Noch  eine  andere  Datierungsstütze  muss  abgebrochen
werden,  bevor  wir  an  unseren  selbständigen  Beweis  gehen.
Im  sogenannten  Basler  Alexander,  d.  i.  in  der  jüngsten  Redaction ­
  des  Alexanderliedes  vom  Pfaffen  Lamprecht,  findet
sich,  wie  J.  Harczyk,  ZfdPhil.  4,  29  f.  zeigte,  eine  Parallelstelle ­
  zur  Eneit.  Nun  ist  bekanntlich  der  Basler  Alexander,
was  wir  an  den  Handschriften  meist  so  schmerzlich  vermissen,
datirbar;  er  ist  geschrieben  im  Jahre  1187.  Damit  wäre  also  ein
fester  Anhaltspunkt  gegeben,  wenn  der  Weg  der  Parallelstelle
eruirt  werden  kann.  Dieselbe  besitzt  ihre  kleine  Litteratur:
Harczyk  a.  a.  0.;  Scherer  QF.  7,  60;  Rödiger,  AnzfdAlt.
1,  78;  Lichtenstern,  ZfdAlt.  21,  473.  Sehr  unnütz,  denn  aus
der  Stelle  ist  nichts  zu  gewinnen.  Harczyk  nahm  Einfluss
des  Veldekers  an;  Scherer  meinte,  da  die  Eneit  zwischen
1184  und  1188  vollendet  sei  und  die  Basler  Handschrift  nur
Abschrift  einer  Bearbeitung,  werde  wohl  Veldeke  der  Entlehner
  sein.  Entscheidend  war  diese  Bemerkung  nicht;  es
kam  auf  innere  Gründe  an  und  Rödiger  erhob  den  gewichtigeren ­
  Einwand,  ein  Einfluss  Heinrichs  hätte  sich  zunächst
in  Durchführung  reinerer  Reime  geäussert,  da  ,die  neue  Bearbeitung ­
  den  Zweck  der  Modernisirung  verfolgt'.  Lichtenstern
aber  verglich  das  französische  Original  und  das  war  allerdings
der  Weg,  auf  dem  man  sicher  zur  Entscheidung  zu  kommen
hätte  meinen  müssen:  stand  da  die  Stelle,  so  war  Veldeke
gegen  Scherer  gerechtfertigt;  fehlte  sie,  so  war  er  der  Plagiator.
.Dass  ihm  ein  solches  Plagiat  zuzutrauen  sei,  war,  nachdem
Lichtenstern  die  viel  umfangreichere  Enlehuung  aus  Eilharts
            
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