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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

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Hofier.

angerufen,  sie  dienten  in  der  Zeit  der  Verfolgung  als  Vorbilder
und  Muster,  wurden  als  die  Auserwählten  Gottes  bezeichnet.
Da  war  zwischen  Christenthum  und  Staatscultus  kein  Tractiren
möglich,  kein  Ausgleich  denkbar,  höchstens  ein  gegenseitiges
Ignoriren,  eine  vorübergehende  Waffenruhe,  eine  Pause  im  Verfolgen ­
  und  im  Verfolgtwerden,  eine  Sammlung  der  Kräfte  zum
Einen  wie  zum  Ausharren  im  Andern.  So  konnte  aber  die
Sache  nicht  bleiben,  die  Verfolgung  nicht  ein  Staatsinstitut
werden,  ohne  dass  der  Staat  selbst  darunter  am  meisten  gelitten, ­
  am  ärgsten  Schaden  gehabt  hätte.  Es  war  in  der  Verfolgung ­
  durch  Diocletian  und  Galerius  das  Aeusserste  geschehen
bis  auf  das  verruchte  Mittel  Julians,  die  christliche  Bevölkerung
der  Wohlthat  des  Unterrichtes  zu  berauben.  Und  dennoch
war  jeder  Stillstand  in  der  Verfolgung,  jedes  Einlenken  in  die
Anerkennung  eines  Rechtes  ausserhalb  des  Staatscultus  eine
Zerstörung  des  antiken  Rechts  bodens,  ein  Attentat  gegen  den
Götter  Staat.
Da  erfolgte  zuerst  die  Pause  in  der  Verfolgung,  als
Galerius  seine  eigenen  Massregeln  zurücknahm.  Dann  der
Hauptschlag,  als  die  beiden  Imperatoren  Licinnius  und  Constantinus
  den  bisher  auf  Leben  und  Tod  verfolgten  Cultus  zur
religio  licita  erhoben,  die  Exclusivität  der  antiken  Staatsreligion
brachen  und  factisch  erklärten,  die  gesammte  Lehre  mit  ihrem
Cultus,  ihrem  Dogma,  das  den  Staatscultus  verwirft,  ihn  verabscheut ­
  und  als  das  Werk  finsterer  Geister  bezeichnet,  hat
ein  Recht  zu  existiren,  kann  somit  ihr  stilles  Zerstörungswerk
fortsetzen  und  keine  Bestrafung  ist  für  den  vorhanden,  welcher
den  Staatscultus  als  profane  Sache  ansieht,  diesen  von  sich
stösst.  Eine  viel  weiter  gehende  Theilung  des  Reiches  war
dadurch  erfolgt,  als  jede  der  vorausgegangenen  oder  nachfolgenden ­
  Ländertheilungen  in  sich  schloss.  Constantin  erklärte
sich  auf  dem  Concil  zu  Nikäa  zum  exiazoxo?  -twv  h.iot;, 1  er
behielt  die  Gewalt  bei,  die  ihm  als  pontifex  maximus  zukam,
wie  denn  auch  erst  zur  grossen  Betrübniss  des  Zosimos  Gratianus ­
  das  Kleid  eines  pontifex  maximus  nicht  annahm,  und
vor  Gratianus  Julian  auch  geistliche  Ceremonien  und  zwar  wie
Ammianus  Marcellinus  die  Sache  darstellt,  bis  zum  Lächerlichen

1  Ueber  diese  Bedeutung  siehe  Höfler,  Kaiserthum  und  Papstthum  S.  7.
            
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