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Hofier.
römischen Reiches, seitdem dasselbe die Domäne eines Einzigen
geworden, — worin Zosimos die Ursache des unaufhaltsamen
Ruines erblickt, während doch unzweifelhaft die Monarchie
durch Beendigung der grossen republikanischen Bürgerkriege
den Bestand des Staates rettete und dem Reiche seine grosse
Ausdehnung im Norden, Osten, wie im Süden gab, —• die
Stadien des Verfalles und der Wiederaufrichtung desselben,
selbst aus Sextus Aurelius Victor de Caesaribus besser kennen,
als aus dem ersten Buche des Zosimos.
Gerade die Theilung der Gewalten, die Aufrichtung
eines doppelten Imperiums, eines zweifachen Cäsarenthums,
einer römischen Tetrarchie, wie sie Valerius Diocletianus zur
Erhaltung des sinkenden Reiches durchführte, ergab sich sehr
bald als eine ihrem Zwecke nicht entsprechende Maassregel.
Vielleicht wäre es besser geworden, wenn Diocletian, welcher
noch die Einheit des Kaiserthums repräsentirte, sich den
Mühen der Oberleitung des Ganzen nicht selbst freiwillig entzogen
hätte. Die neue Institution sollte aber ihre Probe dadurch
bestehen, dass ihre Durchführung der jüngeren Generation, den
Cäsaren Galerius und F. Constantius anvertraut wurde, die
beiden irdischen Götter Jovius und Herculius (Valerius Diocletianus
und Maximianus), der erstere seiner Neigung entsprechend,
der andere gegen seine Neigung die Leitung irdischer Angelegenheiten
den diis minorum gentium überliessen. Da brachte
der frühe Tod des Kaisers Constantius eine unerwartete Katastrophe
hervor, nicht blos indem der tüchtigste Imperator in
das Grab sank, sondern auch die Frage entstand, ob der Schwerpunkt
der Macht dem Occidente oder dem Oriente zukommen
werde. Jetzt gelang es Constantin, dem kühnen thatkräftigen
Sohne des Constantius, die Anerkennung des weströmischen
(keltorümischen) Theiles des Reiches durch die Legionen seines
Vaters und den Alemannenkönig Crocus 1 zu gewinnen, worauf
ihm die von Seiten der übrigen Auguste nicht ausbleiben
1 Sext. Aur. Victor, epitome c. 41.