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Knöll.
Ferderuchus, der in L V,, c. XLII, 1. 2. 3. XLIV, 1. 3 steht.
Ich kann nämlich nicht mit Büdinger übereinstimmen, der diese
Form des Namens für die correcte hält, während die andere
Fredericus durch .Abschreiberweisheit' entstanden sei. 1 Denn
die deutschen Eigennamen sind Composita, und lassen sich
ausnahmslos betreffs ihrer Ableitung erklären. 2 Bei dem Namen
Ferderuchus aber sucht man umsonst nach einer Ableitung;
-uchus könnte allerdings -toechus sein, wie Mundmchus, Gundiucus
(vgl. Müllenhoff in Ilaupt’s Zeitschr. X, 160); der erste
Theil Ferder jedoch ist unerklärlich. Offenbar beruht vielmehr
diese Form, nicht aber Fredericus, auf Entstellung; dieselbe
ist durch Aspirirung des c und Umstellung von e und r aus
der Namensform Fredericus, die die andere Classe hat, entstanden.
Der Grund dieser Entstellung lag wahrscheinlich in
dem Umstande, dass Oheim und Neffe, Bruder und Sohn des
Königs Feba, denselben Namen führen. Die Söhne aber nach
den Brüdern oder Schwägern zu benennen, ist gut altgermanischer
Brauch; vgl. Nibel. 660 und 662 (Lachmann):
den Ute man dö toi/fen und gap im einen namen
Günther näch sinem ceheim.
Vgl. überdiess Tac. Germ. c. 20; Beispiele geben alle alten
Genealogien. Die Auffälligkeit, dass c. XLIV ein Fredericus
den andern vertreibt, hat wohl die Entstellung des Namens
in L F 2 veranlasst. Es ist also auch hierin die Ueberlieferung
des T die ursprüngliche, richtige, die von L V 2 dagegen
durch Interpolation entstellt. Ebenso müssen auch einige
dem classischen Latein zwar fremde, im Vulgärlatein aber
gebräuchliche und gut belegte Wortformen, die die Classe
der Bobbienser Handschriften erhalten hat, als die ursprünglichen,
vom Autor herrührenden angesehen werden. Ich meine
die Genetivformen ossuum (VI, 1) und mensuum (XXVI, 2). 3
An beiden Stellen haben L V 2 die gewöhnlichen Formen auf
ium; offenbar ist die Abänderung derselben und die Sub-1
Eugipius, eine Untersuchung p. 10.
2 Ich verdanke nachfolgende Angaben der gütigen Mittheilung meiner
Freunde, der Professoren Julius Zupitza in Berlin und R. v. Muth in Wien.
3 Ueber diese Formen vgl. man H. Roensch, Itala und Vulgata. 2. Aufl. p. 265.