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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

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Knüll.

Anstoss  nahm,  ist  aber  auffällig  genug;  denn  weder  vorher
noch  nachher  ist  irgend  eine  Notiz,  dass  Eugippius  an  dem
Sterbebette  Severins  zugegen  war.  XLIII,  1  heisst  es  blos,
dass  Severin  die  Brüder  um  sich  versammelt  habe  (fratres
adesse  praecepit);  ebenso  nach  der  Abschiedsrede  §.  8:  cunctos
per  ordinem  ad  osculum  suvrn  iussit  accedere;  desgleichen  im
Folgenden:  ut  psallerent  imperauit  und  quibus  maeroris  suffusione
  cunctantibus.  So  aber  schreibt  Eugippius  nicht,  wenn
etwas  in  seiner  Gegenwart  geschehen  ist,  sondern  er  versäumt
es  nie,  ausdrücklich  darauf  aufmerksam  zu  machen,  dass  er
selbst  Augenzeuge  gewesen.  Man  vergleiche  c.  XLIV,  wo  er  von
der  in  seiner  Gegenwart  vollzogenen  Oeffnung  des  Grabes  des
Heiligen  berichtet;  dort  sagt  er  §.  6:  tantae  suauitatis  fragrantia
omnes  nos  circumstantes  accepit,  ut  ...  .  prosterneremur  in
terra(m)  ....  integram  compagem  corporis  repperimus  .  .  .  .
gratias  retulimus  omnium  conditori;  §.  7:  cunctis  nobiscum
prouincialibus  idem  iter  agentibus.  Und  c.  XLV,  2  unterlässt
er  es  nicht  zu  betonen,  dass  er  zugegen  war,  als  das  Wunder
in  Felethe  dem  Lucillus  gemeldet  wurde:  simulque  nobis  qui
cum  illo  eramus;  und  ebenso  im  Folgenden:  gratiarum  retulimus ­
  actionem.  Aus  diesen  Stellen  geht  hervor,  dass  der
Biograph  nicht  versäumt,  es  ausdrücklich  anzugeben,  wenn  er
bei  einem  Ereigniss  zugegen  war.  Ebenso  musste  er  auch  an
den  erwähnten  Stellen  des  c.  XLIII  schreiben:  nos  adesse  praecepit;
  cunctos  nos  per  ordinem  ad  osculum  suum  iussit  accedere;
ut  psalleremus  imperauit;  nobis  .  .  .  cunctantibus.  Gegen  die
Ueberlieferung  von  L  V 2  nobis  besteht  also  gegründeter  Verdacht ­
  und,  nach  der  sonst  üblichen  Redeweise  des  Eugippius
zu  schliessen,  kann  sie  unmöglich  richtig  sein.  Dieser  Anstoss
schwindet  und  Alles  stimmt  aufs  Beste,  wenn  wir  die  Lesart
des  T  einsetzen:  nostris  uix  respondentibus.  Zugleich  muss
Jedermann  zugeben,  dass  nostris  aus  nobis  nicht  so  leicht,  dagegen
nobis  aus  nns  —  nostris  sehr  leicht  entstehen  konnte.  Ist  dies
richtig,  so  wird  auch  die  oben  erwähnte  Annahme  Büdingers
schwankend,  die  er  speciell  auf  Grund  unserer  Stelle  ausspricht. ­
  Bei  dem  Tode  des  Heiligen  war  sein  Biograph
wenigstens  nicht  anwesend.
Die  Schlussworte  des  c.  XLIV  von  der  Vex-pflanzung  der
römischen  Ansiedler  und  der  Ueberführung  des  Leichnams  des
            
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