484
Knöll.
zumeist den besseren Sinn gibt, sondern noch durch
die Vertreter der anderen Classe gesichert erscheint:
so ergibt sich der, wie ich glaube, zwingende Schluss,
dass L ein sowohl von erster wie von zweiter Hand
vielfach entstellter Codex sei, der keineswegs als
gute Abschrift seines Archetypus gelten kann; dass
vielmehr F 2 , obwohl bedeutend jünger als L und keineswegs
fehlerlos, den Text des gemeinsamen Archetypus
getreuer gewahrt habe als L. Für dieses Archetypon
aber ergibt sich ferner aus dem Angeführten,
dass dasselbe der Classe der Bobbienser Handschriften
bedeutend näher stand, als man nach dem Texte des
L bisher schliessen konnte. Verhält sich aber dieses alles
so, dann muss natürlich L aufhören die Grundlage für die
Recension des Textes der Vita zu bilden. 1
Da wir jedoch aus L und V.,. den Repräsentanten der
einen Handschrifteneiasse, die von T und der anderen Classe
in vielen wesentlichen Punkten abweicht, den gemeinsamen
Archetypus beider mit ziemlicher Sicherheit erschliessen können,
so lässt sich wohl mit Recht die Frage aufwerfen, ob nicht
diesem aus den beiden Handschriften zu erschliessenden Archetypus,
oder mit anderen Worten Lund V 2 zusammen der Vorzug
vor der anderen Classe, deren bester Repräsentant T ist, gebühre.
Allein abgesehen von der offenbaren Schwierigkeit, die
ein derartiger Versuch hat, scheint mir auch aus einzelnen
wichtigeren übereinstimmenden Stellen der beiden Handschriften
mit ziemlicher Sicherheit hervorzugehen, dass eine ähnliche,
wenngleich nicht so weit gehende Interpolation, wie wir sie
im L finden, auch für den Archetypus von L und V-, sich
nachweisen lässt, während T an einzelnen Stellen einen zwar
corrupten, aber doch nicht durch Interpolationen entstellten
Text überliefert hat.
Um diese Frage zu entscheiden, müssen natürlich vor
allem jene hundert und etwa dreissig Stellen in Betracht ge-1
Aus dem Vorhergehenden ergibt sich, dass das Urtheil Sauppe’s über den
Zustand des L ein viel zu mildes ist: haec menda omnia ita comparata
esse apparet, ut inscitiae et errori oculorum tribuenda sint, non uoluntati
librarii (p. XV).