Das Handschriftenverhälfcniss der Yifca 8. Severini des Kugippius.
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infimi auf einer Rasur, in der vielleiclit ursprünglich das richtige
infirmi stand. Die Aufzählung anderer Fälle wäre überflüssig
und gehört unter die Varia scriptura; ich breche daher ab mit
der Bemerkung, dass die hier angeführten Fälle sich mit
leichter Mühe vermehren liessen.
Es kommt jedoch noch ein Umstand hinzu, der uns die
richtige Werthschätzung des L wesentlich erleichtert; es ist
nämlich L nicht der einzige Vertreter seiner Handschriftenclasse,
wie bisher angenommen wurde, sondern wir haben noch
einen anderen Repräsentanten derselben Familie, der, wenngleich
jünger als Codex L und selbst nicht fehlerlos, doch bei
dem Zustande des L in hohem Grade Beachtung verdient.
Diese Handschrift ist der auf Monte Cassino geschriebene
Codex Vaticanus 1197 (V 2 ). Dass beide Handschriften denselben
Archetypus voraussetzen, lässt sich durch Folgendes, wie ich
glaube, zur Evidenz beweisen; beide Handschriften haben:
1) Lücken gemeinschaftlich, die sich in keiner der übrigen
älteren Handschriften finden. In der Ep. Eug. §. 7 lassen beide
licet und die Worte tarnen quid hinc ab ineunte aetate cognouerim
non tacebo aus. Ebenso fehlen in beiden Handschriften
zu Beginn der Vita (I, 1) die Worte ac primum inter filios eins
de obtinendo regno magna sunt exorta certamina, qui morbo dominationis
inflati materiam sui sceleris aestimarunt patris interitum;
dieselben finden sich in allen übrigen Handschriften der anderen
Classe; desgleichen fehlen XXIV, 3 in L und V 2 die beiden
Wörter Sed presbytero, die allerdings auch der jüngere Valliceäamts
auslässt. Ueberdies lassen beide gemeinschaftlich noch
an folgenden Stellen einzelne Wörter aus, die die anderen
Handschriften haben: IV, 7 abditarn nach soliludineni; VIII, 3
meo nach domino; ibid. uitae nach sperrt: XXI, 1 latius nach
eins: XXIX, 2 qaendam nach soporem; XXXIV, 1 se nach
rogans; XXXV, 2 o vor fili; XXXVI, 3 üla nach omnia;
XXXVIH, 1 ttir nach item; XLIII, 7 amen; et fehlt an folgenden
Stellen, wo die Handschriften der anderen Classe die Conjunetion
haben: XHI, 2 nach sicut; XXH, 1 vor nitro: XXX. 3
nach positus.
2) Beide Handschriften haben dieselben Zusätze im Texte,
die in sämmtlichen anderen Codices der andern Classe fehlen:
so vor allem den grossen Zusatz zum Schlüsse der Vita von
Sitnmgsber. d. pbil.-hist. GL ICY. Bd. I. Hft. 30