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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Das  Handschriftenverhälfcniss  der  Yifca  8.  Severini  des  Kugippius.

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infimi  auf  einer  Rasur,  in  der  vielleiclit  ursprünglich  das  richtige
infirmi  stand.  Die  Aufzählung  anderer  Fälle  wäre  überflüssig
und  gehört  unter  die  Varia  scriptura;  ich  breche  daher  ab  mit
der  Bemerkung,  dass  die  hier  angeführten  Fälle  sich  mit
leichter  Mühe  vermehren  liessen.
Es  kommt  jedoch  noch  ein  Umstand  hinzu,  der  uns  die
richtige  Werthschätzung  des  L  wesentlich  erleichtert;  es  ist
nämlich  L  nicht  der  einzige  Vertreter  seiner  Handschriftenclasse,
  wie  bisher  angenommen  wurde,  sondern  wir  haben  noch
einen  anderen  Repräsentanten  derselben  Familie,  der,  wenngleich ­
  jünger  als  Codex  L  und  selbst  nicht  fehlerlos,  doch  bei
dem  Zustande  des  L  in  hohem  Grade  Beachtung  verdient.
Diese  Handschrift  ist  der  auf  Monte  Cassino  geschriebene
Codex  Vaticanus  1197  (V 2 ).  Dass  beide  Handschriften  denselben
Archetypus  voraussetzen,  lässt  sich  durch  Folgendes,  wie  ich
glaube,  zur  Evidenz  beweisen;  beide  Handschriften  haben:
1)  Lücken  gemeinschaftlich,  die  sich  in  keiner  der  übrigen
älteren  Handschriften  finden.  In  der  Ep.  Eug.  §.  7  lassen  beide
licet  und  die  Worte  tarnen  quid  hinc  ab  ineunte  aetate  cognouerim
  non  tacebo  aus.  Ebenso  fehlen  in  beiden  Handschriften
zu  Beginn  der  Vita  (I,  1)  die  Worte  ac  primum  inter  filios  eins
de  obtinendo  regno  magna  sunt  exorta  certamina,  qui  morbo  dominationis
  inflati  materiam  sui  sceleris  aestimarunt  patris  interitum;
dieselben  finden  sich  in  allen  übrigen  Handschriften  der  anderen
Classe;  desgleichen  fehlen  XXIV,  3  in  L  und  V 2  die  beiden
Wörter  Sed  presbytero,  die  allerdings  auch  der  jüngere  Valliceäamts
  auslässt.  Ueberdies  lassen  beide  gemeinschaftlich  noch
an  folgenden  Stellen  einzelne  Wörter  aus,  die  die  anderen
Handschriften  haben:  IV,  7  abditarn  nach  soliludineni;  VIII,  3
meo  nach  domino;  ibid.  uitae  nach  sperrt:  XXI,  1  latius  nach
eins:  XXIX,  2  qaendam  nach  soporem;  XXXIV,  1  se  nach
rogans;  XXXV,  2  o  vor  fili;  XXXVI,  3  üla  nach  omnia;
XXXVIH,  1  ttir  nach  item;  XLIII,  7  amen;  et  fehlt  an  folgenden ­
  Stellen,  wo  die  Handschriften  der  anderen  Classe  die  Conjunetion
  haben:  XHI,  2  nach  sicut;  XXH,  1  vor  nitro:  XXX.  3
nach  positus.
2)  Beide  Handschriften  haben  dieselben  Zusätze  im  Texte,
die  in  sämmtlichen  anderen  Codices  der  andern  Classe  fehlen:
so  vor  allem  den  grossen  Zusatz  zum  Schlüsse  der  Vita  von
Sitnmgsber.  d.  pbil.-hist.  GL  ICY.  Bd.  I.  Hft.  30
            
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