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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Das  Handßchriftenverhältuiss  der  Vita  S.  Severini  des  Eugippius.

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seuerini  abbatis.  Am  Schlüsse  der  Vita:  Hobes  egregi  xpi  minister
commemoratorium  de  quo  opus  efficias  tuo  magisterio  fructuosum;
diesem  fügt  T  noch  folgende  Worte  an,  die  im  Voll,  fehlen:
explicat  commemoratorium  in  quo  sei  seuerini  uitae  continentur
indicia.  Dann  haben  beide  gemeinschaftlich:  Incipit  rescriptum
(rescripta  Voll.)  scincti  pascasii  (paschasii  Voll.)  diaconi.
2)  Lässt  sich  für  obige  Behauptung  eine  ziemlich  grosse
Zahl  übereinstimmender  Lesarten  aus  beiden  Handschriften  Vorbringen ­
  ;  da  eine  vollständige  Aufzählung  derselben  zwecklos
wäre,  so  beschränke  ich  mich,  einige  auffallende  Fälle  der  Uebereinstimmung
  beider  anzuführen.  So  hat  Voll,  übereinstimmend
mit  T  und  V l  VI,  1  die  Form  ossuum  gegen  ossium  der  übrigen
Handschriften;  ebenso  XXVI,  2  mensuum  statt  mensium,  wie
L  V>  A  haben.  XLIV,  7  hat  Voll,  eumt  iter,  also  übereinstimmend ­
  mit  T  F,  ;  ibid.  felethem  mulsemensis  regionis  mit
T  F,  gegen  montem  feletem  multis  emensis  regionibus;  XLV,  2
et  orasset  mit  T  V,  statt  et  orasse  et;  überdies  übereinstimmend
mit  T  zweimal  die  Form  eugepius,  einmal  eugipiü  u.  a.  m.
Allein  so  auffällig  auch  die  Uebereinstimmung  der  beiden
Handschriften  in  gewisser  Hinsicht  sein  mag,  und  so  sehr  man
geneigt  wäre  aus  diesen  Gründen  auf  Abhängigkeit  des  Voll.
von  T  zu  schliessen,  so  lassen  sich  doch  gegen  diese  Annahme
ziemlich  schwer  wiegende  Gründe  geltend  machen;  diese  sind
folgende:
1)  zeigt  Voll,  einen  Zusatz  von  mehreren  Worten,  der
sich  in  T  (V y  A)  nicht  findet,  während  hierin  Voll,  sogar  mit
L  V 2  übereinstimmt;  er  hat  nämlich  übereinstimmend  mit
L  F 2  XXXI,  1  die  Worte:  ex  quibus  unurn  erat  fabianis,  welche
in  T  Fj  A  fehlen.  Nun  könnte  man  wohl  versucht  sein,  dieselben ­
  für  ein  Glossem  zu  halten  und  dadurch  ihr  Fehlen  in  T
zu  erklären;  doch  spricht  gegen  eine  solche  Annahme,  dass
in  dem  unmittelbar  vorhergehenden  Theile  von  der  Stadt
Fabianis  nicht  die  Bede  war,  man  also  auch  nicht  einsieht,
wie  der  Interpolator  auf  den  Namen  kam;  überdies  lässt  sich
die  Möglichkeit  eines  Ausfalls  dieser  Worte  in  T  sehr  leicht
erklären;  denn  diesen  Worten  vorher  geht  uicinis  und  es  ist
sehr  wahrscheinlich,  dass  dieselben  wegen  der  Gleichheit  der
Endung  von  uicinis  und  fabianis  in  T  wegfielen.
            
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