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Knüll.
es einzelne der Stellen, in denen F t und T üBSreinstimmen,
die Identität des Ortes der Entstehung beider Handschriften,
ferner die geringe Altersdifferenz der beiden ganz wahrscheinlich,
dass ihre Verwandtschaft nicht erst durch ein Mittelglied
vermittelt, sondern dass V l directe Abschrift aus T ist. Dadurch
aber verliert auch F, die Geltung einer Handschrift
von selbständigem Werthe für die Herstellung des
Textes und verdient daher in dieser Beziehung keine
weitere Beachtung; wo er von T abweicht, ist diese Verschiedenheit
der Unachtsamkeit des Schreibers zuzuschreiben.
Als Vertreter dieser Classe hat daher, da Vallic. und Ambros.
jüngeren Ursprungs sind, T zu gelten.
Von diesen jüngeren Handschriften selbst gehört Vallicellanus
ganz offenbar derselben Classe an, wie T und V { ;
dies zeigen die Zusätze in dem Briefe des Eugippius §. 7
und zu Beginn (I, 1) der Vita, sowie das Fehlen der beiden
durch den Leichnam des Heiligen bewirkten Krankenheilungen
zum Schlüsse derselben (XLVI, 4. 5). Dass Vall. jedoch nicht
aus Fj geflossen sein kann, zeigt erstens der Umstand, dass die
Capitulation und der Brief des Paschasius, die bekanntlich
in V l fehlen, im Vall. vorhanden sind; zweitens, dass an den
oben citirten Stellen, an denen kj Lücken zeigt, Vall. diese
nicht kennt, sondern den vollständigen Text gibt. Es bleibt
daher nur noch eine zwiefache Möglichkeit, entweder dass Vall.
aus T entstanden ist, oder dass er auf einen andern, jetzt unbekannten,
vielleicht verlorenen Codex derselben Classe zurückgeht.
Für erstere Annahme liesse sich folgendes anführen:
1) Folgen die einzelnen Theile der Vita in beiden Handschriften
ganz in derselben Reihenfolge auf einander, so dass
die erste Stelle der Brief des Eugippius einnimmt, hierauf die
Capitulation, auf diese die Vita folgt und die Epistola Paschasii
die ganze Reihe abschliesst. Ja sogar die Ueberschriften und
Schlussbemerkungen der einzelnen Theile sind in beiden Handschriften
fast wörtlich übereinstimmend, wie sie sich in keiner
andern Handschrift wiederfinden. Am Schlüsse der Epistola
Eugippii heisst es in beiden ganz gleichlautend: Incipiunt capitula
de his quae in commemoratorio continentur id est quibus uitae
(om. Voll.) uel gestorum so, seuerini panduntur capitula. Zum
Schlüsse der Capitulation: Expliciant capitula incipit uita sei