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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Das  Handschriftenverhältniss  der  Vita  S.  Severini  des  Eugippius.

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2)  Stimmt  er  in  Eigentümlichkeiten  der  Schreibung  und
in  Fehlern  vollständig  mit  T  überein;  ja  die  Abhängigkeit  von
dem  Taurinensis  geht  sogar  soweit,  dass  er  beinahe  regelmässig
da,  wo  T  Initialen  im  Texte  hat,  sie  gleichfalls  setzt.
a)  Von  Eigenthümliehkeiten  der  Schreibung  der  Wörter
scheinen  mir  folgende  der  Erwähnung  werth:  Ep.  Eug.  §.  2
haben  beide  silenti,  welche  Zusammenziehung  sonst  in  der  Vita
nicht  nachzuweisen  ist;  die  anderen  haben  silentii,  mit  Ausnahme ­
  des  Vallic.  und  Ambros.  Ep.  Eug.  §.  10  nurici  statt
norici;  Vit.  I,  5  disperatis;  ibid.  opidaneis;  IV,  3  incolomes;
ebenso  XXXIII,  2;  VII,  2  ist  in  T  das  zweite  s  von  uilistimis
ausradirt;  mit  einem  s  hat  es  auch  V 1 .  VIII,  2  hat  T  ministlrii;
das  e  nach  t  ist  wegradirt;  daher  schrieb  auch  V l  miuistrii
nicht  ministri,  wie  Sauppe  in  der  Varians  scriptura  anmerkt.
IX,  4  (und  XIX,  5)  prouintiam  T  V l -  X,  2  coeperant  statt
ceperant;  XI,  1  vionitionibus  statt  munitionibus  ■  XI,  3  comunem
mit  einem  m;  XVII,  1  poene  statt  paene;  XX,  1  puplicis;
XXII,  1  biothro;  doch  haben  beide  XXXVI,  1  boith.ro;  XXVIII,  4
immodum  assimilirt  statt  in  modum;  XXXII,  2  adolatione;  XL,
2  heisst  die  Königin  in  beiden  Handschriften  gisa,  obwohl
in  c.  VJII  beide  Handschriften  übereinstimmend  die  richtige
Namensform  giso  haben.  XLII,  3  nonita  statt  monita  ;  XLIII,  1
agebat  statt  aiebat;  XLIII,  5  Scimus  statt  Simns;  XLIV,  4
teudericum,  die  übrigen  theodericum;  XLVI,  2  lucallano  (lucalano
auch  A);  ibid.  per  manu  sei  statt  per  manus  sei  u.  a.  m.
Aus  einigen  dieser  Stellen,  namentlich  aus  VII,  2  und
VIII,  2  geht  hervor,  dass  V v  aus  dem  bereits  corrigirten  Codex
Taurinensis  hervorgegangen  ist;  da  nun  aber  beide  Handschriften ­
  der  Zeit  nach  nicht  weit  auseinander  fallen,  so  dürften
die  Correcturen  im  T  vielleicht  vom  Schreiber  desselben  selbst
herrühren  oder  wenigstens  nicht  viel  jünger  sein;  die  Züge
der  Schrift  sprechen  nicht  gegen  diese  Annahme.
b)  Auch  grössere  Fehler  und  Corruptelen,  die  der  Text
des  T  zeigt,  finden  wir  in  V t  ohne  Veränderung  wieder;  so
Ep.  Eug.  §.  3  pro  guo  fiuis  statt  quo  profluis;  ebenso  c.  XIX,  4
pro  re  qua  statt  re  pro  qua; 1  Ep.  Eug.  9  senior,  wo  das  durch

Eine  Corruptel,  die  in  älteren  Handschriften  nicht  ohne  Beispiel  ist;  so
hat  der  Yindobonensis  des  Livius  XLI,  1,  6,  ganz  mit  unserem  Falle
            
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