Attische Finanzverwaltung im fünften und vierten Jahrhunderte.
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y.ai 3v)p.oy.paxoup.svv] vr\\. toXsi (C. I. A. II. nr. 240). Man hat
also eigentlich den Verwaltungsmann vom Staatsmanne zu
trennen. Wie wir aber bei anderen bedeutenden Männern
Athens, wenn wir ihre Wirksamkeit im Staate im Auge haben,
von vcoXixsia reden, so können wir auch die gesammte öffentliche
Thätigkeit Lykurgs mit diesem Namen bezeichnen. Pausanias
ist daher nicht zu tadeln, wenn er schreibt: y.axEC'/.süaäe
3e ’izoy.KV.ct. •zfi 0s<7>, I? äs x6Xep.ov otz'/m y.at ßeXv] y.ai xexpaxoct'ac
vaupa/ouxtv slvat xpr^pet? • oizs3op.vjp.axa 3s svrsxsAscrs p.sv xo Osaxpov
sxsptov ÜTOtpljapsvwv, xä 3s stt: xvjc aüxoü TroXtxsia? Sc ü>y.o3cp.r ( <jsv,
sv riscpatsl vsw? siotv oty.ot y.at xo —- yup.vacrcov (I, 29, 16). Darnach
muss die Rede Lykurgs azoXoYtop.oi; wv vtsitoXixeuxat beurtheilt
werden. Derselbe vertheidigt hier seine ganze öffentliche Thätigkeit
in umfassender Weise, er wird da nicht allein von der Verwaltung
der Staatsfinanzen, sondern auch von den commissarischen
Aemtern, den Bauten und seiner politischen Thätigkeit
gesprochen haben, wie schon die wenigen Fragmente zeigen
können, welche erhalten sind. Im Lexikon des Harpokration
werden folgende, aus dieser Rede des Lykurgs entnommene
Wörter angeführt: 3spp.axty.6v, säwXcdoat (at sv xatc vauxi y.aOsSpat)
sy.ax6p.-s 3 ov, vewpta y.at vswcor/.ot.
Es sind noch einige Inschriften zu nennen, welche über
Lykurgs Stellung Aufklärung geben könnten. Vor allem ist
die von Köhler nr. 164 angeführte Inschrift wichtig, welche
in das letzte Jahr und in den letzten Monat von dessen
Finanzverwaltung (01.111. 2/3) gehört. Es wurde vom Volke
eine umfassende Revision der heiligen Schätze und eine Organisation
des gesammten Cultwesens beschlossen. Eine eigene
Behörde wurde eingesetzt, welche den von Lykurg angeregten
Volkswillen zur Ausführung bringen sollte. Anfangs 01. 111.3
beginnt diese ihr Amt zu versehen. Leider sind nur Bruchstücke
der inschriftlich niedergelegten Rechnungsablage dieser
Behörde erhalten. 1 Von Wichtigkeit ist, dass daraus hervorgeht,
dass der Rechenschaftsbericht über die Einnahmen, welche
aus den verkauften Häuten der Opferthiere erzielt wurden,
1 Böckh a. a. O. II, p. 111—142, Rang 841 u. 842. Epli. arch. 3200 und 3452,
Hermes I, p. 317--318 und II. 24 ff.