Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Attische  Finanzverwaltung  im  fünften  und  vierten  Jahrhunderte.

441

y.ai  3v)p.oy.paxoup.svv]  vr\\.  toXsi  (C.  I.  A.  II.  nr.  240).  Man  hat
also  eigentlich  den  Verwaltungsmann  vom  Staatsmanne  zu
trennen.  Wie  wir  aber  bei  anderen  bedeutenden  Männern
Athens,  wenn  wir  ihre  Wirksamkeit  im  Staate  im  Auge  haben,
von  vcoXixsia  reden,  so  können  wir  auch  die  gesammte  öffentliche ­
  Thätigkeit  Lykurgs  mit  diesem  Namen  bezeichnen.  Pausanias
  ist  daher  nicht  zu  tadeln,  wenn  er  schreibt:  y.axEC'/.süaäe
3e  ’izoy.KV.ct.  •zfi  0s<7>,  I?  äs  x6Xep.ov  otz'/m  y.at  ßeXv]  y.ai  xexpaxoct'ac
vaupa/ouxtv  slvat  xpr^pet?  •  oizs3op.vjp.axa  3s  svrsxsAscrs  p.sv  xo  Osaxpov
sxsptov  ÜTOtpljapsvwv,  xä  3s  stt:  xvjc  aüxoü  TroXtxsia?  Sc  ü>y.o3cp.r ( <jsv,
sv  riscpatsl  vsw?  siotv  oty.ot  y.at  xo  —-  yup.vacrcov  (I,  29,  16).  Darnach
muss  die  Rede  Lykurgs  azoXoYtop.oi;  wv  vtsitoXixeuxat  beurtheilt
werden.  Derselbe  vertheidigt  hier  seine  ganze  öffentliche  Thätigkeit ­
  in  umfassender  Weise,  er  wird  da  nicht  allein  von  der  Verwaltung ­
  der  Staatsfinanzen,  sondern  auch  von  den  commissarischen ­
  Aemtern,  den  Bauten  und  seiner  politischen  Thätigkeit
gesprochen  haben,  wie  schon  die  wenigen  Fragmente  zeigen
können,  welche  erhalten  sind.  Im  Lexikon  des  Harpokration
werden  folgende,  aus  dieser  Rede  des  Lykurgs  entnommene
Wörter  angeführt:  3spp.axty.6v,  säwXcdoat  (at  sv  xatc  vauxi  y.aOsSpat)
sy.ax6p.-s  3  ov,  vewpta  y.at  vswcor/.ot.
Es  sind  noch  einige  Inschriften  zu  nennen,  welche  über
Lykurgs  Stellung  Aufklärung  geben  könnten.  Vor  allem  ist
die  von  Köhler  nr.  164  angeführte  Inschrift  wichtig,  welche
in  das  letzte  Jahr  und  in  den  letzten  Monat  von  dessen
Finanzverwaltung  (01.111.  2/3)  gehört.  Es  wurde  vom  Volke
eine  umfassende  Revision  der  heiligen  Schätze  und  eine  Organisation ­
  des  gesammten  Cultwesens  beschlossen.  Eine  eigene
Behörde  wurde  eingesetzt,  welche  den  von  Lykurg  angeregten
Volkswillen  zur  Ausführung  bringen  sollte.  Anfangs  01.  111.3
beginnt  diese  ihr  Amt  zu  versehen.  Leider  sind  nur  Bruchstücke ­
  der  inschriftlich  niedergelegten  Rechnungsablage  dieser
Behörde  erhalten. 1  Von  Wichtigkeit  ist,  dass  daraus  hervorgeht, ­
  dass  der  Rechenschaftsbericht  über  die  Einnahmen,  welche
aus  den  verkauften  Häuten  der  Opferthiere  erzielt  wurden,

1  Böckh  a.  a.  O.  II,  p.  111—142,  Rang  841  u.  842.  Epli.  arch.  3200  und  3452,
Hermes  I,  p.  317--318  und  II.  24  ff.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.