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Fellner.
bestimmte Zeit gebunden, sondern hörten, da sie eben aussergewöhnlicher
Natur waren, auf, als die durch Volksbeschluss
angeordneten Veränderungen ausgeführt waren. Es ist ja
richtig, dass die Rechnungsablage der Commission, welche
die heiligen Schätze zu ordnen hatte und zu der sicherlich
Lykurg gehörte, mit dem Archontat des Ktesikles (01. 111. 3
— 334/3) beginnt (Hermes 2, 25). Wie lange aber die Commission
im Amt war, lässt sich nicht feststellen. Sie kann
ebenso gut vor wie nach 01. 112. 3 eingegangen sein. Man
kann also nicht daran denken, in diesen selbst zeitlich unbegrenzten
commissarischen Aemtern einen vollständigen Ersatz
für die niedergelegte Schatzmeisterwürde zu scheu. Sehr zutreffend
ist aber die weitere Ansicht Köhlers, dass die Rede Lykurgs
irep! Stomjcsöjl, in welcher das vielgedeutete Fragment ez xwv
iepwv uv vipeR lirExpoiteö<xap.ev (Lykurg und die Commission) vorkommt,
1 nicht unmittelbar nach der Finanzverwaltung Lykurgs
01. 110. 3—111. 3 gesetzt werden könne, da sie nicht eine
Rechnungsablage über die Amtsführung desselben, als xapdaq vqc
v.oirqq Tcpoccocj, sondern vielmehr einen Rechenschaftsbericht über
die zu Ende gebrachte Neugestaltung des heiligen Schatzes enthalte.
Was endlich die im Psephisma des Stratokies angeführten
Bauten betrifft, so geht schon aus der -Fassung des Decretes
hervor, dass sie mit den commissarischen Aemtern und mit dem
Schatzmeisteramt nichts zu thun haben, sondern vollkommen
unabhängig davon ausgeführt wurden. Lykurg war es, welcher
den Bau in der Volksversammlung beantragte. Baucommissionen
wurden dann aufgestellt, in denen er in hervorragender Weise
thätig war, wie die Worte in seiner Lebensbeschreibung: xc
ev Aiovöcou Osaxpov sziGxaxmv sraxskeaev zeigen. 2
Lykurgs Wirksamkeit war gewiss eine ausserordentlich
umfassende zu nennen, besonders wenn wir bedenken, dass er
auch als Staatsmann auf dem politischen Gebiete Einiges leistete.
Deshalb sagt der schon so oft genannte Volksbeschluss za! 5]ou;
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1 Bekker Anecd. p. 145, 33. In der Fragmentsammlung von Kiessling S. 86
und Müller (Didot’sche Ausgabe) oratt. att. II. frg. 30.
2 C. Wachsmuth a. a. O. p. 601 und Curtius a. a. O. p. 282.