Attische Fiuanzverwaltung im fünften und vierten Jahrhunderte.
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Amtstätigkeit von jener Zeit ab zu datiren ist. Wenn mit
dieser neuen Beamtung die Verrechnung aller Einnahmen
und Ausgaben des Staates in Verbindung gebracht, und in
Erinnerung an die vierjährige Verwaltungsperiode von grossen
Panathenäen zu grossen Panathenäen, die Wirksamkeit des Amtes
auf vier Jahre normirt wurde, so lassen sich dafür gewiss manche
Erklärungsversuche finden. Was den Namen dieses Beamten anbelangt,
so erscheint es als gesichert, dass er die Titulatur o TapJac
rqz y.o'.v9j? xpotJoSou und 6 exi ff, Stoix^cci führen konnte, deren identische
Bedeutung Böckh (a. a. 0. 1, p. 227) nachgewiesen hat.
Fraglich ist aber, ob beide Titulaturen nebeneinander oder ob
nicht vielleicht jede nur für eine bestimmte Zeit im Gebrauch war.
Der Titel b ~'j.\iJ.ac vqc xotvifc xrpotriSou findet sich bei Pseudoplutarch
in dem Decrete des Stratokies (vitt. x orr. p. 852). Durch
die Untersuchungen von C. Curtius (Philolog. 24 p. 86 ff.),
welchen Köhler bei Herstellung des Textes der Urkunde
nr. 240 gefolgt ist, ist festgestellt, dass die Echtheit des
Decretes, welches hinter dem Leben der zehn Redner steht,
in der That nicht angefochten werden darf, da es mit den
Resten einer Steinurkunde oft wörtlich übereinstimmt. Als
Resultat der Vergleichung beider Texte ergibt sich nach
Curtius (a. a. 0. p. 111), ,dass das Decret bei Pseudoplutarch
in einer abgekürzten Form überliefert ist, dass hier einige
Abschnitte und besonders solche, die sachliche Nachrichten
enthalten, dem Wortlaut des Originals entsprechen, andere
dagegen, in denen Lobeserhebungen allgemeinerer Art über
das Verhalten des Lykurg standen, entweder ganz ausgelassen
oder bedeutend zusammengezogen sind und dadurch an Genauigkeit
und Correctheit des Ausdruckes eingebüsst haben 4 .
Wenn nun in dem Decret, welches zu Ehren des Lykurg
bei Plutarch steht, von ihm gesagt ist: y.ai y=v6[x,svo? v,r\c y.otVTj;
cpociSqu xcf.itJ.aq vq -Kokti kie -pAc icevranr/cspßa?, ! so werden wir
mit ziemlicher Sicherheit, wenn auch in der Steinurkunde hier
eine Lücke ist, annehmen können, dass der officielle Titel
für den obersten Finanzbeamten damals in Athen, als das Psephisma
abgefasst wurde (01. 118. 2 = 307/6) und zur Zeit als
Lykurg lebte, ~z\v.y.c rqc y.ocv?je -pozbdou war. Wie steht es
1 Ich benütze die Ausgabe von A. Westermann.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. XCV. Bd. 1. Hft. 28