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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Attische  Fiuanzverwaltung  im  fünften  und  vierten  Jahrhunderte.

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Amtstätigkeit  von  jener  Zeit  ab  zu  datiren  ist.  Wenn  mit
dieser  neuen  Beamtung  die  Verrechnung  aller  Einnahmen
und  Ausgaben  des  Staates  in  Verbindung  gebracht,  und  in
Erinnerung  an  die  vierjährige  Verwaltungsperiode  von  grossen
Panathenäen  zu  grossen  Panathenäen,  die  Wirksamkeit  des  Amtes
auf  vier  Jahre  normirt  wurde,  so  lassen  sich  dafür  gewiss  manche
Erklärungsversuche  finden.  Was  den  Namen  dieses  Beamten  anbelangt, ­
  so  erscheint  es  als  gesichert,  dass  er  die  Titulatur  o  TapJac
rqz  y.o'.v9j?  xpotJoSou  und  6  exi  ff,  Stoix^cci  führen  konnte,  deren  identische ­
  Bedeutung  Böckh  (a.  a.  0.  1,  p.  227)  nachgewiesen  hat.
Fraglich  ist  aber,  ob  beide  Titulaturen  nebeneinander  oder  ob
nicht  vielleicht  jede  nur  für  eine  bestimmte  Zeit  im  Gebrauch  war.
Der  Titel  b  ~'j.\iJ.ac  vqc  xotvifc  xrpotriSou  findet  sich  bei  Pseudoplutarch
in  dem  Decrete  des  Stratokies  (vitt.  x  orr.  p.  852).  Durch
die  Untersuchungen  von  C.  Curtius  (Philolog.  24  p.  86  ff.),
welchen  Köhler  bei  Herstellung  des  Textes  der  Urkunde
nr.  240  gefolgt  ist,  ist  festgestellt,  dass  die  Echtheit  des
Decretes,  welches  hinter  dem  Leben  der  zehn  Redner  steht,
in  der  That  nicht  angefochten  werden  darf,  da  es  mit  den
Resten  einer  Steinurkunde  oft  wörtlich  übereinstimmt.  Als
Resultat  der  Vergleichung  beider  Texte  ergibt  sich  nach
Curtius  (a.  a.  0.  p.  111),  ,dass  das  Decret  bei  Pseudoplutarch
in  einer  abgekürzten  Form  überliefert  ist,  dass  hier  einige
Abschnitte  und  besonders  solche,  die  sachliche  Nachrichten
enthalten,  dem  Wortlaut  des  Originals  entsprechen,  andere
dagegen,  in  denen  Lobeserhebungen  allgemeinerer  Art  über
das  Verhalten  des  Lykurg  standen,  entweder  ganz  ausgelassen
oder  bedeutend  zusammengezogen  sind  und  dadurch  an  Genauigkeit ­
  und  Correctheit  des  Ausdruckes  eingebüsst  haben 4 .
Wenn  nun  in  dem  Decret,  welches  zu  Ehren  des  Lykurg
bei  Plutarch  steht,  von  ihm  gesagt  ist:  y.ai  y=v6[x,svo?  v,r\c  y.otVTj;
cpociSqu  xcf.itJ.aq  vq  -Kokti  kie  -pAc  icevranr/cspßa?,  !  so  werden  wir
mit  ziemlicher  Sicherheit,  wenn  auch  in  der  Steinurkunde  hier
eine  Lücke  ist,  annehmen  können,  dass  der  officielle  Titel
für  den  obersten  Finanzbeamten  damals  in  Athen,  als  das  Psephisma
  abgefasst  wurde  (01.  118.  2  =  307/6)  und  zur  Zeit  als
Lykurg  lebte,  ~z\v.y.c  rqc  y.ocv?je  -pozbdou  war.  Wie  steht  es
1  Ich  benütze  die  Ausgabe  von  A.  Westermann.
Sitzungsber.  d.  phil.-hist.  CI.  XCV.  Bd.  1.  Hft.  28
            
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