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Fellnö r.
des vierten Jahrhunderts zwei Schatzmeister des Rathes waren,
so scheint er sich doch zu irren (Hermes V, 13). Erstlich ist
zu bedenken, dass die Zweizahl im attischen Beamtenstand
sonst keine Rolle spielt und zweitens, dass in den Formeln,
welche hinterlassen sind, dann überall der Dual gebraucht
worden wäre. Wie bei den meisten athenischen Finanzbehörden,
so scheint hier die Zehnzahl berücksichtigt worden
zu sein. Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Schatzmeister
der Bule aus den Buleuten genommen worden sind und dass
analog den 10 Phylen und den 10 Prytanien auch 10
bestanden.
Ausser den früher besprochenen Inschriften sind uns noch
eine grosse Anzahl von Urkunden erhalten, in welchen gleichfalls
Schatzmeister angeführt werden, die mit dem Rathe in Beziehung
stehen. Die Documente stammen aus der Zeit, in welcher es Mode
geworden war, die Einzelnen, sowie die Körperschaften, auch
wenn dieselben nichts Besonderes geleistet, sondern nur ganz
einfach ihre Pflicht und Schuldigkeit im Dienste des Staates
gethan hatten, mit Ehren und Kränzen zu überschütten. So
sehen wir denn, dass es beiläufig um die Mitte des dritten
Jahrhunderts zur Regel wurde, die abtretenden Prytanen
zu beloben und mit einem goldenen Kranze zu beehren,
,weil sie die vorgeschriebenen Opfer dargebracht, Rath und
Volk versammelt und die Bilder des Volkes aufgestellt haben'
(a. a. 0. p. 331 ff.). Ebenso machten die scheidenden Prytanen
einen Bericht in Betreff ihres Cassierers und Schreibers,
und letztere wurden dann vom Rathe gelobt und durch
einen Kranz aus Zweigen geehrt. Zahlreiche Inschriften aus
den letzten Jahrhunderten vor Christ, sind darüber überliefert:
329, 390, 391, 393, 408, 417, 425, 426, 431, 432, 440,
441, 454, 459 und 487. Unseren Zwecken entsprechend wollen
wir einige Stellen aus denselben genauer erörtern. In der Inschrift
nr. 329, welche in die erste Hälfte des dritten Jahrhunderts
gesetzt wird, 1 sind folgende Zeilen von besonderer Wichtigkeit:
Tjj ßtj'j/vSt siratvEsai "o v vajjt’av M t•/.o•/.p ävvj v Attovo?
1 Es wird wohl in derselben Eubulon als Archon genannt. Das Jahr lässt
sich aber nicht genau bestimmen. Dittenberger setzt die Urkunde zwischen
01. 126. 1 und 128. 1. Hermes II, 387, vgl. dazu C. I. A. II. p. 156.