Attische Finanzverwaltung im fünften und vierten Jahrhunderte.
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jxevov ävozwp.a] (369). Weiterhin ist aber auch bezeugt, dass
der Kriegszahlmeister seinen früheren Obliegenheiten in gleicher
Weise naehzukommen hatte. Einen schönen Beleg dafür liefert
eine Urkunde, welche in die Zeit des chremonideischen Krieges
gehört, nr. 334:
Ta[j.iaq ffTparuo)[Tttu3vj
EüpuxXe!or;c M'äiwvoc [K^pto-tsuc]
folgen die Präscripte und dann:
eBotev TW 3f ( ;/.(;)
[0sjcipt}|i,o<; T'.[;.o'/./4o'jc MapaQwvioc swrsjv • 3twc äv -/prjpjtTwv Trjopt—
oöevtwv l/v. 5 ~a[j.iy.c |i.spi'£stv Ta [cscp.sva, :va y.xzx tsv y.jaraXotzcv
•/povov toj. evtaoTou äuvy.[op.:c6wcrtv ci iv. 'fic ?] [xJapKot |xsv’ äaip aAsiac. 1
Unter 5 Tapda; kann nur, wie zudem aus der Ueberschrift,
aus dem darauf folgenden Text und vornehmlich aus den
Worten: to 8s 4f,[(p:cjp.a töBs, stts'ct;j zspi oripoo /p'^p.aTwv sartv orpat:wt[-/.w[v,
sivai xtrav sie ijojXay.Yjv rr,z yoipa; klar wird, der Kriegszahlmeister
gemeint sein, welcher Zahlung leistet.
Endlich wäre noch auf einige Ephebendecrete zu verweisen,
welche dem Ende des zweiten und Anfang des ersten Jahrhunderts
angehören, in denen ebenfalls der Tap.iac arpajtwTiy.wv genannt
ist. Wir lernen daraus, dass die Strategen und der Kriegszahlmeister
dafür zu sorgen haben, dass an den bestimmten
Festen die Verkündigung der Auszeichnung geschieht, welche
das Volk den Epheben zuerkannt hatte: 3s ävafopsucsw? toO
orsoavou s^t(i.skr,0f ( vat to : jc orpaTYppob.; za: tov oapzav twv OTpaTiWTrxwv
(z. B. 467 Z. 50 ff.). ■ Das Geld für die Aufstellung der Urkunde
in Stein gibt der -itx\j.ixz her: to Bs ysvop.svov s:; owTYjv
ävocXwp,a p-spioa: tov :ap.:av twv crrpaTtWT:y.wv (a. a. 0.). Bis tief in
das erste Jahrhundert scheint der Kriegszahlmeister jenen angesehenen
Verwaltungsposten bekleidet zu haben.
Wie überall, so waren in Athen die verschiedenen Aemter
dem Wechsel der Zeit ausgesetzt. Denn wie die Macht und wie
die Anschauungen des Volkes sich änderten, in gleicher Weise
waren die Beamtengewalten mit den Wandlungen des Volkes
Vgl. Hartei a. a. O. 9 u. 77 ff.