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Fellner.
eines Kriegszahlmeisters aus der Zeit Lykurgs erhalten. Damals
wurde, wie ich unten weiter ausführen werde, eine commissarische
Behörde eingesetzt, welcher die Ordnung der heiligen
Schätze oblag. Diese bezieht (Ol. 111, 3 = 334) aus den
vom raptla; tj-paxtw'uxwv verwalteten Staatsüberschüssen Gelder
für Niken und Festgeräthsehaften (et; tä; vi[-/.oc] x.a! Ta tc[op.]T:cta). 1
Ausserdem weiss man, dass Kallias, Sohn des Habron, ein
Schwager Lykurgs Ol. 110.3 = 338 Kriegszahlmeister war. 2 In
späterer Zeit, nach dem Jahre 300, als gewichtige Veränderungen
in der athenischen Staatsverfassung stattfanden, wird der Tap.txc
orpaTtwv.xwv weit häufiger genannt. Das Amt hatte damals an Ansehen
unstreitig sehr zugenommen und auch Veränderungen in
seiner Competenz erfahren. Wie Harte! sehr wahr betont, ist der
Kriegszahlmeister jetzt eine obersteVerwalttingsbehörde geworden.
Das geht in erster Linie aus der Inschrift nr. 327 (C. I. A. II)
hervor: et; os -rijv ävxYpaoYjv [y.a! tyjv dvaöejmv ty); irrfp.Y;; p.sp!cjxt
tov Tspiav [töv jTpaTtcojTiy.öW y.a! tov; Iit! ist Btotx.Y]aei to Yc[vöp,evov
ävaAw];j.a. 3 Aus den Inschriften, welche im Corpus vorhergehen,
ersieht man, dass die oberste Verwaltungsbehörde, welche zu
jener Zeit bestand, o! etc! ty; Stoty.ijCct genannt wurde und die
Kosten für derlei Auslagen bestritt. In unserer Urkunde aber
wird 6 Tapia; tmv aTpaiuoTixwv vor oi sic! ty; o\o'.v:rpv. namhaftgemacht
und zwar in einer Fassung, welche den Schluss erlaubt,
dass damals an der Spitze der Verwaltung eine combinirte
Behörde stand. Auch kurze Zeit später, als das Amt der
sFt ty; oisiy.Y;!7£i wieder in der Hand eines einzigen Beamten
vereinigt war, der den Titel o e~! ty; Stoty.ijoet führte, finden wir
sehr häufig den Kriegszahlmeister genannt und mit denselben
Functionen wie den obersten Verwaltungsbeamten betraut.
Daraus folgt, dass diese beiden Beamten als oberste Behörde
neben einander bestanden. Um ihre gleiche Wirksamkeit zu
erkennen, führe ich aus vielen Inschriften nr. 393 und 396 an:
Et; OE [tyjv ävavpasY;v y.a! ty;v ävxOsotv ty;;] cmjXYj; p.£p{oat tov e~! te:
[oioixYjost to ^evojaevov ava/.wjxa] (393) und Et; 8e [ty;v avaYpa$Y) v v-a'■
ty;v ävaösotv tt,]; gtvjXt;; [pieptaai tov Tapttav twv OTpaTtWTiy.Jmv to ysjvo-1
Köhler: Hermes 224 ff. und Michaelis a. a. 0. 292.
2 Böckh a. a. 0. 1. 246.
3 Oie Inschrift ist kurze Zeit vor dem chremonideischen Krieg; zu setzen.