Attische Finanzverwaltung im fünften und vierten Jahrhunderte.
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ein und derselben Volksversammlung beschlossen worden sein,
gerade so wie einst in einer Volksversammlung die Benützung
des Opistliodom als Schatz local für alle Göttersehätze und die
Aufstellung von ~x\j,ica xwv dXXwv Gswv festgesetzt wurde.
Gleichzeitig mit den Theorikenvorstehern soll in der
euklidischen Verfassung dem xap.iac xwv xxpaxiwx'.y.wv ein Platz
eingeräumt worden sein. Der Kriegsschatz wurde gebildet aus
den Tributen, dem Ueberschuss der Verwaltung (xä -spiovxx
vqq o'.oncfjijsüx; eivoa xxpaxiwxrex Rede gegen Ncära, s. 1346, 4)
und der Vermögenssteuer (sicpcpa). 1 Tribute fallen nach Euklid
überhaupt weg, auch von Ueberschussgeldern der Verwaltung
und einer dcyopct konnte damals nicht die Rede sein. Es klingt
unwahrscheinlich, dass man in jener Zeit, wo der Staat so sehr
des Friedens bedürftig war und wo gar keine Nothwendiglceit.
dazu vorlag, die Kriegszahlmeisterstelle errichtet habe. Anfänglich
hielt ich es für wahrscheinlich, dass dieselbe im Jahre
des Nausinikos ins Leben trat, in einer Zeit, wo der Staat wieder
neu aufzublühen begann. Das lassen aber die bereits genannten
Worte der Inschrift (Athenaeon VI. 152) nicht zu: xo os vuv sivai
•xapaco'jvxi xoup x'xoo£'/.txc t'o dq to'jc <7ze.<ptx'/ouq sy. tüv axpaxuoxiy.(öv "/pr r
|j.ä-(dv, aus welchen Arnold Schäfer 2 mit gutem Grunde schliesst,
dass in dem Jahre der Ausstellung dieser Urkunde (01. 108. 2
= 347) das Amt eines xxp.'.ac xwv jxpaxiwxiy.wv noch nicht bestanden
habe. Demosthenes’ Reden scheinen damit übereinzustimmen,
in welchen oft genug Gelder genannt werden, die man
zu xxpax’toxiy.x ypvfy.axa verwenden soll. 3 Nie aber findet man nur
eine leise Bezugnahme auf den Beamten, welcher der Kriegscasse
Vorstand. Bei Erklärung derselben Inschrift gibt Schäfer
an, dass Georg Löschke der Erste war, welcher Böckhs Ansicht
über das Einsetzungsjahr des Kriegszahlmeisters als irrig erkannt
und wahrgenommen hat, dass das Amt erst 01. 110. 3
= 338 mit Beginn von Lykurgs Finanzverwaltung geschaffen
und seitdem beständig beibehalten wurde. Ich muss gestehen,
dass diese Anschauung Löschke’s sehr viel für sich hat. Ist
ja doch der früheste inschriftliche Beleg über die Thätigkeit
1 Vgl. Böckh a. a. 0. 1. 246.
2 Rh. M. XXXIII, p. 431.
3 Z. B. olynth. Reden 1. 19 und 3. 10.