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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Attische  Finanzverwaltung  im  fünften  und  vierten  Jahrhunderte.

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die  Bestimmung,  dass  für  die  auf  diese  Fälle  bezüglichen
Gerichte  der  Richtersold  von  den  Schatzmeistern  der  Göttin
bezahlt  werden  soll'  (a.  a.  0.  p.  210).  Daraus  scheint  nicht
mit  Bestimmtheit  entnommen  werden  zu  können,  ob  die  Schatzmeister ­
  hier  mit  Geldern  der  Göttin  oder  mit  Staatsgeldern
zahlen.  Ich  halte  dafür,  dass  wir  an  den  ersten  Fall  zu  denken
haben,  deswegen  weil  der  Budgettitel  nicht  angegeben  ist.  Es  ist
nicht  einmal  nötliig  anzunehmen,  dass  die  Staatscassa  damals  leer
war.  In  Athen  liebte  man  es  heilige  Gelder  zu  verwenden,  auch
wenn  der  Staat  nicht  in  Noth  war. 1  Endlich  gehört  hieher  noch
ein  Decret  der  i-r.v.z  aus  dem  Jahre  300  (01.  120.  1),  in  welchem
den  Schatzfneistern  Kränze  zuerkannt  werden:  Itceiot;  oi  tap.[£a:
tm]v  -q-  6so5  oi  Ikt  ’Hjs.y.ätyou  apyjovto?  fce[j.eAE0Y;cav  [psta  vjtöv
Gsapywv  cirwc  &'/  oi  [kwlep]?  tov  ts  oltov  xopdoiovfyat  'Tijapa  toü  Si)p.ou
fov  §<ps!).[6|A£vov]  auxotjs]  (C.  I.  A.  II,  nr.  612).  In  dieser  bedrängten
Zeit  konnten  höchst  wahrscheinlich  nur  Gelder,  w 7 elche  bei
den  Tempeln  eingingen,  zur  Verwendung  kommen.  Man
hat  daher  an  eine  Anleihe  zu  denken.
Zur  Auffassung  der  Stellung  der  Schatzmeister  könnten
noch  Inschriften  dienen,  die  zum  Theile  erst  kürzlich  gefunden,
von  Köhler  in  den  Mittheilungen  des  deutschen  archäologischen
Instituts  in  Athen  eingehend  behandelt  werden  (3.  Jahrgang).
Auf  Seite  173  sind  folgende  Worte  einer  bisher  unedirten  Uebergabsurkunde
  der  Schatzmeister  der  Athene  beachtenswert!):  [-  -
üBptm  äpjYupat  xpetc,  ac  gnonfämo  ia]p.i'ai  ot  £wl  ’A[pyiWoudp/ovroc]
ex.  twv  otakwv  ~öv  e|eXsu0£p]txwv,  äc  Aiopis
Htof[r,]sev.  Es  sind  das  silberne  Hydrien,  welche  die  Schatzmeister ­
  aus  dem  Material  silberner  Schalen  hatten  anfertigen
lassen.  Ob  dieselben  eigenmächtig  solche  Umschmelzungen
vornehmen  konnten  oder  ob  dazu  ein  Volksbeschluss  nothwendig
  war,  ist  nicht  gesagt.  Da  diese  Inschrift  der  nachlykurgischen
  Zeit  angehört,  so  kann  man  vielleicht  annehmen,
dass  bei  Gelegenheit  der  Reorganisirung  des  heiligen  Sehatzwesens
  durch  Lykurg,  auch  über  diesen  Punkt  Bestimmungen
für  die  Zukunft  getroffen  wurden.
1  Aus  dieser  Urkunde  darf  man  aber  nicht  schliessen,  dass  die
Schatzmeister  der  Göttin  nach  Euklid  überhaupt  den  Richtersold  anszahlten. ­

Sitzungsber.  d.  phil.-hist.  CI.  XCY.  Bd.  I.  Hft.  27
            
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