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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Attische  Finanzverwaltung  im  fünften  und  vierten  Jahrhunderte.

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dasselbe  dem  Staate  vor.  Wir  haben  also  hier  entschieden  an
ein  Leihgeschäft  zu  denken.  1  Immerhin  bleibt  es  merkwürdig,
dass  in  dieser  unglückseligen  Zeit  vom  Volke  aus  Liberalität
so  bedeutende  Summen  gespendet  wurden,  die  mit  dem  sonstigen
Elend  gar  seltsam  contrastiren.  Eine  zweite  Inschrift,  nr.  37,
welche  bereits  nach  dem  Jahre  378  fällt  und  die  nach  Köhlers
sicherer  Ergänzung  die  Worte  bringt:  xb  3s  apföpiov  Sovxwv  oi
xapiat  xüv  xvj?  ösoü  elkocn  opayyAq  möchte  ich  ähnlich  auffassen. 2
Dann  haben  wir  noch  weitere  Inschriften  (nr.  17,  44,  84,  86),
in  welchen  auch  gesagt  wird,  dass  die  Schatzmeister  der  Göttin
Geld  hergeben,  aber  mit  dem  Zusatze:  I»  xöv  oiv.a  xaActvxcov.  Die
bekannteste  darunter  ist  die  Bundesurkunde  aus  dem  Archontat
des  Nausinikos.
Die  einschlägige  Stelle  lautet  (nr.  17,  Z.  66fF.):  xö  oe  äp[-,'6jptov
oouvcc  ei?  xv)V  dva^pap-^v  x^c  Gx[vjXv)](;  s^y.ovxa  opa:/\).aq  ly.  xöv  oly.a
xaA[äv]xwv  xouc  xap.t'ap  vr t c  (kou.  Die  anderen  drei  Inschriften  enthalten ­
  Proxeniedecrete  mit  derselben  Formel.  Es  drängt  sich
zuerst  die  Frage  auf,  ob  die  betreffenden  Worte  den  Sinn
haben,  dass  aus  dem  Schatze  der  Göttin  geborgt  wurde,  wie
wir  es  bei  Besprechung  der  früheren  Decrete  angenommen
haben.  Der  Ausdruck  ly.  xcov  oiv.a.  xaXotvxwv  scheint  mir  dagegen
zu  sprechen.  Von  demselben  ist  anzunehmen,  dass  er  auf  einen
bestimmten  Budgettitel  hinweist.  Eine  schöne  Vermuthung
Harteis  (a.  a.  0.),  der  ich  vollkommen  beistimme,  ist,  dass
die  zehn  Talente  einen  durch  die  skraopat  der  Metöken  Jahr  für
Jahr  zusammengebrachten  Einnahmeposten  bildeten.
Wenn  derselbe  Gelehrte  aber  dann  ausführt,  dass  die
xapiai  xtov  vtjc,  OsoO  hier  nicht  sowohl  zu  zahlen,  als  zu  borgen
hatten,  weil  die  dem  xap.ia<;  xou  S^p.ou  ausgeworfenen  Gelder  —
dieser  bestritt  sonst  die  in  diesen  Inschriften  angegebenen  Auslagen ­
  —  aufgebraucht  waren,  und  dass  .wir  es  also  mit  Anlehen
im  Kleinen  nach  dem  Muster  jener  grossen  Anlehen  des  fünften
Jahrhunderts  zu  thun  haben,  so  kann  ich  nicht  vollkommen  beistimmen. ­
  Eine  Stelle,  welche  von  Haftel  mit  Recht  angeführt
wird,  um  den  Beweis  zu  verstärken,  dass  wir  unter  den  ,oly.a
xoiXavxa'  eine  sicoopä  der  Metöken  zu  verstehen  haben,  scheint
1  Vgl.  Hartei  a.  a.  O.  p.  131  fF.
2  Ebenso  C.  1.  A.  II.  nr.  43  und  nr.  114  B.  Z.  7—9.
            
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