Attische Finanzverwaltung im fünften und vierten Jahrhunderte.
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dasselbe dem Staate vor. Wir haben also hier entschieden an
ein Leihgeschäft zu denken. 1 Immerhin bleibt es merkwürdig,
dass in dieser unglückseligen Zeit vom Volke aus Liberalität
so bedeutende Summen gespendet wurden, die mit dem sonstigen
Elend gar seltsam contrastiren. Eine zweite Inschrift, nr. 37,
welche bereits nach dem Jahre 378 fällt und die nach Köhlers
sicherer Ergänzung die Worte bringt: xb 3s apföpiov Sovxwv oi
xapiat xüv xvj? ösoü elkocn opayyAq möchte ich ähnlich auffassen. 2
Dann haben wir noch weitere Inschriften (nr. 17, 44, 84, 86),
in welchen auch gesagt wird, dass die Schatzmeister der Göttin
Geld hergeben, aber mit dem Zusatze: I» xöv oiv.a xaActvxcov. Die
bekannteste darunter ist die Bundesurkunde aus dem Archontat
des Nausinikos.
Die einschlägige Stelle lautet (nr. 17, Z. 66fF.): xö oe äp[-,'6jptov
oouvcc ei? xv)V dva^pap-^v x^c Gx[vjXv)](; s^y.ovxa opa:/\).aq ly. xöv oly.a
xaA[äv]xwv xouc xap.t'ap vr t c (kou. Die anderen drei Inschriften enthalten
Proxeniedecrete mit derselben Formel. Es drängt sich
zuerst die Frage auf, ob die betreffenden Worte den Sinn
haben, dass aus dem Schatze der Göttin geborgt wurde, wie
wir es bei Besprechung der früheren Decrete angenommen
haben. Der Ausdruck ly. xcov oiv.a. xaXotvxwv scheint mir dagegen
zu sprechen. Von demselben ist anzunehmen, dass er auf einen
bestimmten Budgettitel hinweist. Eine schöne Vermuthung
Harteis (a. a. 0.), der ich vollkommen beistimme, ist, dass
die zehn Talente einen durch die skraopat der Metöken Jahr für
Jahr zusammengebrachten Einnahmeposten bildeten.
Wenn derselbe Gelehrte aber dann ausführt, dass die
xapiai xtov vtjc, OsoO hier nicht sowohl zu zahlen, als zu borgen
hatten, weil die dem xap.ia<; xou S^p.ou ausgeworfenen Gelder —
dieser bestritt sonst die in diesen Inschriften angegebenen Auslagen
— aufgebraucht waren, und dass .wir es also mit Anlehen
im Kleinen nach dem Muster jener grossen Anlehen des fünften
Jahrhunderts zu thun haben, so kann ich nicht vollkommen beistimmen.
Eine Stelle, welche von Haftel mit Recht angeführt
wird, um den Beweis zu verstärken, dass wir unter den ,oly.a
xoiXavxa' eine sicoopä der Metöken zu verstehen haben, scheint
1 Vgl. Hartei a. a. O. p. 131 fF.
2 Ebenso C. 1. A. II. nr. 43 und nr. 114 B. Z. 7—9.