Attische Finanzverwaltung im fünften und vierten Jahrhunderte.
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y.psa ’AÖvjvaio | [i? p,ep(tTeiv Bei der Aufzählung' der Würdenträger,
welche Theile vom Opferfleisch bekommen, konnten unmöglich
die Schatzmeister der anderen Götter, welche an Rang den
Schatzmeistern der Göttin gleich waren, ungenannt bleiben.
Es ist diese Inschrift mithin als ein Beweis anzusehen, dass
es xx!j.G.'. xöv aKkwv 0£oiv nach Euklid nicht gab. Zuletzt haben
wir noch die Inschrift C. I. A. II. nr. 162 zu besprechen,
welche, wie sie ergänzt worden ist, gegen die obige Auffassung
zeugen könnte. Die 23. Zeile derselben (Frg. c) ist überliefert:
I C. 2TQN0EQNTO APTTPION 1
Köhler liest:
xob? xapiac x]o[b]c xo>v 0süv? xc otp^bp'-ov.
Zu beachten ist, dass dem bedeutenden Epigraphiker seine
Ergänzung selbst nicht recht zuverlässig erscheint. Ferner
muss bemerkt werden, dass der Sinn des Fragmentes, von
welchem man nur im Allgemeinen annehmen kann, dass es
über die Regelung der Feste und Opfer handelt, nicht nothwendig
auf die Ergänzung — xaplai xij? Osoj — hinführt. Wir
müssen uns bescheiden, diese Worte der sehr corrupten Inschrift
nicht einmal annähernd klar stellen zu können. Dieselben
werden daher nicht unter den Beweisen fungiren können,
dass zu Lykurgs Zeit xapfai xwv Oeöv bestanden haben.
In Betreff der Competenz der Schatzmeister nach Euklid
bleibt schliesslich noch Einiges zu erörtern. Dass sie ebenfalls,
wie die voreuklidischen Beamten, die heiligen Schätze
zu verwalten und darüber Rechenschaft abzulegen gehabt, geht
aus den Uebergabsurkunden, welche überliefert sind, hervor. Nur
das bleibt auffällig, dass in allen diesen Inschriften lediglich
von der Uebergabe von Werthgegenständen der Athena oder der
anderen Götter die Rede ist und sich keine Rechnungsablagen
vorfinden über Summen, welche dem Demos von Seite der
Schatzmeister geliehen wurden. Denn wenn auch das Tempelvermögen
im peloponnesischen Kriege vollkommen zu Grunde
1 Leider war es nicht möglich die Buchstaben in der Form wiederzugeben,
wie sie im corpus I. A. stehen.