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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Attische  Finanzverwaltung  im  fünften  und  vierten  Jahrhunderte.

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jetzt  die  Frage,  ob  die  Verwaltung  dieser  Schätze  nach  Euklid
in  derselben  Weise  fortgeführt  wurde.  In  erster  Linie  ist
auffällig,  dass  nach  Euklid  keine  Spur  mehr  von  vierjährigen
Cyklen  (a't  xexmpec,  apycd)  vorkommt,  und  dass  die  beiden
Schatzmeisterbehörden  vereinigt,  wenigstens  01.  94.  4—95.  4
—  401—396  als  xaplas  tiov  tepwv  ypr^jAxijn  rijq  ’AO^vodag  xal  xaW
aXXiov  Oewv  auftreten.  1  Daraus  kann  füglich  mit  einiger  Sicherheit
geschlossen  werden,  dass  unter  Euklid  diese  Veränderungen
getroffen  wurden.  Wie  die  Hellonotamien  aufhörten,  weil  sie
überflüssig  geworden  waren,  so  wurden  auch  die  Schatzeollegien
verringert.  Man  konnte  annehmen,  dass  eines  allein  die  Verwaltung ­
  zu  versehen  im  Stande  wäre,  da  zwei  Collegien,  wie
oben  angedeutet,  der  Staat  erst  benöthigt  hatte,  als  er  auf  einer
hohen  Stufe  von  Wohlstand  sich  befand,  und  da  ferner  im
Momente  die  Anzahl  der  Weihgegenstände  im  Parthenon  sehr
gering  gewesen  sein  wird.
Diese  und  ähnliche  Umstände  dürften  entscheidend  dafür
gewesen  sein,  dass  man  an  die  Stelle  von  zwei  Schatzbehörden,
eine  setzte,  welche  sowohl  die  Gelder  und  Werthgegenstände
der  Göttin  wie  die  der  anderen  Götter  in  Hinkunft  zu  verwalten
hatte.  Wenn  dann  später  der  volle  Titel  nicht  mehr  vorkommt, ­
  sondern  die  Schatzmeister  nur  xap-tat  vfjc  Osoü  oder  xap.tat
xwv  trjg  Gsou,  selbst  auf  Rechnungsablagen  genannt  werden,  so
können  wir  daraus  nicht  sehliessen,  wie  es  von  Michaelis
(a.  a.  O.)  geschieht,  dass  die  vereinigte  Behörde  nur  eine  kurze
Zeit  bestanden  habe  und  vielleicht  schon  seit  01.  98.  4  =  385/4
wieder  die  zwei  Collegien  nebeneinander  existirt  haben,  sondern
cs  geht  daraus  hervor,  dass  man  der  Bequemlichkeit  wegen
zur  einfacheren  Titulatur  zurückkehrte,  zumal  da  die  Verwaltung ­
  der  Schätze  der  Athena  die  Hauptsache  war.  Umgekehrt
darf  man  aus  den  Beschlüssen,  welche  zu  Gunsten  der  von
Lysandcr  vertriebenen  samisclien  Volkspartei  nach  Köhler
01.  94.  2  —  403/2  gefasst  wurden  —  und  in  denen  es  heisst:
ol  3s  mpiai  oovxwv  to  äpyupiov  oder  ol  os  tapia.'.  Tuapao/ov-tov  (C.  I.
A.  II.  1  b.  Z.  24  und  Z.  31)  —  nicht  folgern,  dass  damals  die
vereinigte  Behörde  noch  nicht  eingeführt  war,  sondern  wir

1  Vgi.  Böckli:  Staatsh.  2.  b.  XII,  XIV,  und  Michaelis  a.  a.  O.  p.  291,  der
auch  andere  inschriftliche  Belege  bringt.
            
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