Attische Finanzverwaltung im fünften und vierten Jahrhunderte.
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dass man die Werthgegenstände des Pronaos und wahrscheinlich
des Hekatompedon und des Parthenon in die Münze
schicken musste (C. I. A. I. 140). 1
Athen war zu Ende des Krieges in jeglicher Beziehung
zu Grunde gerichtet. Politisch wurde es von Sparta abhängig,
in Bezug auf die Finanzen lag es ohnehin schon vollkommen
brach. Wie elend es um die Athener damals stehen musste,
geht daraus hervor, dass ihnen die Lacedämonier, wegen rückständiger
100 Talente, mit Gewalt drohten; ja es war so weit
gekommen, dass sie nicht einmal zwei Talente, welche ihnen
die Böoter geliehen, zurückerstatten konnten. Sehr richtig ist das
Wort des Lysias, dass die Athener damals von dem kleinsten Staate
sich nicht unterschieden (pro Agor. §. 47. wcts [j.vjosv Siayepeiv
tyj; eXa^iarriq TtoXeu? ty;v 7i67.iv). Unter solchen Verhältnissen wurde
die alte Verfassung wieder ins Leben gerufen. Leider haben
wir über die so merkwürdigen Vorgänge, welche damit verbunden
waren, nur unvollständige Nachrichten. Xenophon,
welcher diese Dinge beschrieben, unterlässt es uns darüber
aufzuklären. Er sagt nur am Schlüsse des zweiten Buches:
,sie wählten nun die Behörden und Hessen die alte Verfassung
wieder in Kraft treten'. 2 Die Redner, welche in dieser Zeit
lebten, wie Andokides und Lysias, geben bloss über gewisse
Veränderungen Auskunft, wie über Gesetzesrevisionen, welche
beantragt wurden. Dass nicht die alte Verfassung in ihrer
Totalität, wie sie war, mit ihrem Beamtenstatus einfach wieder
hergestellt werden konnte, liegt auf der Hand. Besonders in
Bezug auf die Finanzverfassung müssen jedenfalls Aenderungen
vorgekommen sein. Böckh hat mit Recht betont: ,Die Finanzverfassung
ist unter Euklid, als die Umstände sich gänzlich
verändert hatten, ganz anders eingerichtet worden'. 3 Da keine
directe Nachrichten darüber vorliegen, so wollen wir wenigstens
versuchen, durch Combination, wenn möglich, diese Veränderungen
festzustellen. Vorerst haben wir im Auge zu behalten,
dass der Staatsschatz vollkommen leer und dass der Parthenon
seiner Werthgegenstände beraubt war, ja dass der Staat sogar
1 Abhandl. der Bert. Akad. 1864, p. 54, und 1876, p. 38.
2 y.oCi tote p'ev äp/a? -/.aTaaT7)<jajTEvoi seoXiteuovto, II. 4. 43.
3 Böckk, Abhandl. d. Berl. Akad. 1846, p. 366, und Droysen im Hermes IX, 11.