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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

Attische  Finanzverwaltung  im  fünften  und  vierten  Jahrhunderte.

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dass  man  die  Werthgegenstände  des  Pronaos  und  wahrscheinlich ­
  des  Hekatompedon  und  des  Parthenon  in  die  Münze
schicken  musste  (C.  I.  A.  I.  140). 1
Athen  war  zu  Ende  des  Krieges  in  jeglicher  Beziehung
zu  Grunde  gerichtet.  Politisch  wurde  es  von  Sparta  abhängig,
in  Bezug  auf  die  Finanzen  lag  es  ohnehin  schon  vollkommen
brach.  Wie  elend  es  um  die  Athener  damals  stehen  musste,
geht  daraus  hervor,  dass  ihnen  die  Lacedämonier,  wegen  rückständiger ­
  100  Talente,  mit  Gewalt  drohten;  ja  es  war  so  weit
gekommen,  dass  sie  nicht  einmal  zwei  Talente,  welche  ihnen
die  Böoter  geliehen,  zurückerstatten  konnten.  Sehr  richtig  ist  das
Wort  des  Lysias,  dass  die  Athener  damals  von  dem  kleinsten  Staate
sich  nicht  unterschieden  (pro  Agor.  §.  47.  wcts  [j.vjosv  Siayepeiv
tyj;  eXa^iarriq  TtoXeu?  ty;v  7i67.iv).  Unter  solchen  Verhältnissen  wurde
die  alte  Verfassung  wieder  ins  Leben  gerufen.  Leider  haben
wir  über  die  so  merkwürdigen  Vorgänge,  welche  damit  verbunden ­
  waren,  nur  unvollständige  Nachrichten.  Xenophon,
welcher  diese  Dinge  beschrieben,  unterlässt  es  uns  darüber
aufzuklären.  Er  sagt  nur  am  Schlüsse  des  zweiten  Buches:
,sie  wählten  nun  die  Behörden  und  Hessen  die  alte  Verfassung
wieder  in  Kraft  treten'. 2  Die  Redner,  welche  in  dieser  Zeit
lebten,  wie  Andokides  und  Lysias,  geben  bloss  über  gewisse
Veränderungen  Auskunft,  wie  über  Gesetzesrevisionen,  welche
beantragt  wurden.  Dass  nicht  die  alte  Verfassung  in  ihrer
Totalität,  wie  sie  war,  mit  ihrem  Beamtenstatus  einfach  wieder
hergestellt  werden  konnte,  liegt  auf  der  Hand.  Besonders  in
Bezug  auf  die  Finanzverfassung  müssen  jedenfalls  Aenderungen
vorgekommen  sein.  Böckh  hat  mit  Recht  betont:  ,Die  Finanzverfassung ­
  ist  unter  Euklid,  als  die  Umstände  sich  gänzlich
verändert  hatten,  ganz  anders  eingerichtet  worden'. 3  Da  keine
directe  Nachrichten  darüber  vorliegen,  so  wollen  wir  wenigstens
versuchen,  durch  Combination,  wenn  möglich,  diese  Veränderungen ­
  festzustellen.  Vorerst  haben  wir  im  Auge  zu  behalten,
dass  der  Staatsschatz  vollkommen  leer  und  dass  der  Parthenon
seiner  Werthgegenstände  beraubt  war,  ja  dass  der  Staat  sogar

1  Abhandl.  der  Bert.  Akad.  1864,  p.  54,  und  1876,  p.  38.
2  y.oCi  tote  p'ev  äp/a?  -/.aTaaT7)<jajTEvoi  seoXiteuovto,  II.  4.  43.
3  Böckk,  Abhandl.  d.  Berl.  Akad.  1846,  p.  366,  und  Droysen  im  Hermes  IX,  11.
            
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