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Fellner.
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tvjc xdfjwTOj? zpuTavsta?. Ebenso scheinen die Aufseher der Werfte,
da sie keine eigene Casse hatten und doch zu verschiedenen
Zeiten Gelder eingezahlt erhielten, dieselben unmittelbar den
Generaleinnehmern übergeben zu haben (a. a. O. p. 57 und
p. 484 und 485).
Auf alle Fälle ist damit vollkommen sicher gestellt, dass
die in Inschrift nr. 38 genannten xaTaßaXXsgsva -/p-fp.a-a nicht
gerade solche gewesen sein müssen, zu denen der Staat im
Falle der Noth seine Zuflucht nahm, sondern es können auch
andere Gelder darunter gedacht werden, die im Laufe des
Jahres eingegangen sind. Und ich glaube, dass wir das wirklich
hier nach dem Inhalt der Inschrift anzunehmen haben. Dem
Phanokritos aus Parion am Hellespont wird eine bereits von den
Feldherren ausgesetzte Belohnung an Geld auch von der Volksversammlung
zugesprochen, weil, wenn man dessen Aussagen
befolgt hätte, 1 ein feindliches Geschwader abgefangen worden
wäre. Mit der Auszahlung dieser Summe wird man in Athen
sich nicht beeilt haben. Phanokritos konnte warten, bis wieder
Gelder eingingen, auch wenn dies erst zu Anfang des Jahres
geschehen wäre. So viel über den zweiten Punkt der Erörterungen
von W. Hartei.
In Betreff der Auffassung des citirten Textes scheint
mir die Deutung des letzteren Gelehrten im Ganzen der von
Böckh vorzuziehen zu sein. Der Aorist p.spicuciv ist gewiss
mit dem Perfect zu geben. Nur halte ich dafür, dass der Satz
szsioav Ta sv. vtöv vöp.wv gepiawciv in das Deutsche zu übertragen
wäre: sobald sie die gesetzlich bewilligten Summen
aufgebracht haben, wenn man die von mir gebrachte Erklärung
der Inschrift acceptirt.
In neuester Zeit ist noch eine weitere Inschrift gefunden
worden, welche in die Competenz der Apodekten einen lehrreichen
Einblick gewährt. Es ist dies das Ehrendecret
der Söhne des bosporanischen Fürsten Leukon, enthalten im
1 Vgl. Kirchhoff, Abhandl. d. Bert. Akad. 1861, p. 601 ff. und Schäfer im
Philologus XVII. 1860. S. 160.