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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

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Fellner.

sagen?  Mit  diesem  Geldposten  kann  doch  unmöglich  der  Staatsschatz ­
  gemeint  sein,  welchen  die  Hellenotamien  verwalteten.  Es
sind,  wie  es  scheint,  Gelder  darunter  zu  verstehen,  welche  wirklich
noch  in  den  Händen  der  Hellenotamien  und  noch  nicht  in  das
Depositum  auf  der  Burg  übergegangen  waren.  Wir  wissen,  dass
es  öfter  vorkam,  dass  Bundesgenossen  den  Zahlungstermin  an
den  grossen  Dionysien  nicht  einhielten. 1  Solche  gerade  bei  den
Hellenotamien  nachgezahlte  Gelder  kann  der  Volksbeschluss  im
Auge  haben.  Andererseits  ist  es  möglich,  dass  ein  Theil  des
Phoros,  welcher  an  den  Dionysien  einlief,  sogleich  zur  Zahlung
der  Schulden  an  die  Götter  verwendet  wurde.  Diese  Summen
hatten  auch  momentan  die  Hellenotamien  bei  sich.
Endlich  wären  noch  zwei  Finanzämter,  die  der  Apodekten
und  Kolakreten,  zu  besprechen,  über  welche  auch  die  Inschriften
aufschlussreich  sind.  Was  die  Apodekten  anbelangt,  so  hätte
ich  nur  ganz  Weniges  zu  Böckhs  Auseinandersetzungen  hinzuzufügen. ­
  Daran  muss  festgehalten  werden,  dass  sie  die  Generaleinnehmer ­
  aller  Staatsgelder  waren;  sie  hatten  keine  eigene
Cassa,  sondern  führten  die  eingegangenen  Summen  an  die  vom
Volke  bestimmten  Cassen  ab.  All  diese  Gelder  können  sie  nur
im  Buleuterion  in  Empfang  genommen  haben,  wie  schon  Böckh
(Staatsh.  1,  p.  245)  bemerkt  hat  und  wie  indirect  aus  den  Urkunden ­
  über  das  attische  Seewesen  hervorgeht.  Man  vergleiche:
’Axvjp.iov  fhXucbc  F,  veiopudv  exip,e7.Y)T[Y]c]  ixi  Ka/.Xip)Sou?  «pyo'vToc,  v.cc.
sTEpov,  5  d.q  ßooXeuvrjpiov  y.ateßaXsv,  8  fooXev  sy.  vt)c,  StaSr/.aciai;,  ijv
S'.soty.dcOTo  xpo?  0scq>dvY]v  ...  (X  d  95  ff.,  p.  384).  Da  die  meisten
dieser  Inschriften  besagen,  dass  die  Aufseher  der  Werfte  den
Apodekten  das  eingegangene  Geld  übergaben  und  man  hier
von  einer  Ablieferung  in  das  Buleuterion  liest,  so  kann  bereits
daraus  der  Schluss  gezogen  werden,  dass  die  Apodekten  im
Buleuterion  die  Gelder  eingehändigt  bekamen.  Ueber  diese
Beamten  haben  wir  vor  Euklid  keine  urkundlichen  Belege
erhalten.  Sehr  häufig  aber  werden  dieselben  in  den  nacheuklidischen ­
  Inschriften,  besonders  in  den  Seeurkunden,  erwähnt ­
  (vgl.  a.  a.  0.  p.  57).  Da  ihre  Thätigkeit  vor  und  nach
01.  94,  2  im  Wesentlichen  dieselbe  geblieben  ist,  so  werden  wir
gleich  das  aus  späteren  Inschriften  Bemerkenswerthe  in  den

'  Vgl.  C.  I.  A.  I  38  und  40.
            
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