Fellner. Attische Finanzverwaltung im fünften und vierten Jahrhunderte. 383
Zur Geschichte der attischen Finanzverwaltung
im fünften und vierten Jahrhunderte.
Von
Dr. Thomas Fellner.
Uie Untersuchungen von Müller-Strübing haben Veranlassung
gegeben, dass streitige Punkte auf dem Gebiete der
attischen Staatsverwaltung einer erneuerten und eingehenderen
Besprechung unterzogen -worden sind. Besonders lebhaft wurden
die Fragen in Betreff des attischen Staatsschatzmeisters — vajxtac
y.oivrjc zocjsssj — erörtert. Bekanntlich geht die Meinung von
vielen Gelehrten dahin, Aristides sei der erste Staatsschatzmeister
gewesen. Andere, und ich kann wohl sagen eine grössere Zahl,
halten die Ansicht U. Köhlers für die richtige, welcher das
Schatzmeisteramt für nacheuklidisch erklärt. 1 Meiner Meinung
nach haben die jüngst erschienenen Abhandlungen in entscheidender
Weise die Unmöglichkeit der Existenz eines Vorstandes
der Verwaltung vor Euklid dargethan. Wir finden
nirgends Anhaltspunkte, welche erlaubten, sichere Schlüsse in
dieser Richtung zu ziehen. Man sollte also den ganzen Gegenstand
einfach bei Seite legen.
Von Interesse dürfte es aber doch sein nachzuspüren,
durch welche Umstände man sich bestimmen Hess, einem einzigen
Mann in einer überaus entwickelten Republik, wie es
die athenische war, eine so bedeutende Gewalt zuzuschreiben.
Den Anfang hierin hat Böckh 2 gemacht, welcher auf Grund
der Nachrichten, die wir über den Eteobutaden Lykurg haben,
1 Köhler: Urk. u. Untersuch, z. Gesell, d. attisch-delischeu Bundes p. 151
(Abhandl. der Berl. Akad. 1869).
2 Vgl. dazu Böckh: Staatshaush. d. Ath. I, 222 ff. u. 569 ff. d. 2. Ausg.