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Krall.
IV. Dynastie die Anzahl der Könige und ihre Regierungsdauer
beifügt, 17 Könige mit 448 Jahren, d. h. bei Eusebius sind
die zwei Dynastien des Africanus in eine zusammengefasst
(17 Könige =8 + 9, die Regierungssumme ist bedeutend abgekürzt).
Es ist dies ein Vorgang, den wir schon zu wiederholten
Malen beobachtet haben, und der richtig aufgefasst,
sich also stellt. Sowie die zwei ersten Dynastien, die Thiniten,
nach dem Zeugnisse des Turiner Papyrus nur eine Gruppe
eigentlich bildeten, so hingen auch die IV. und V. Dynastie
des Africanus ursprünglich zusammen, was uns auch vom
Turiner Papyrus bestätigt wird, der mit Onnos (V, 9) einen
Abschnitt macht. Dieser ursprüngliche Bestand der memphitischen
Geschlechter wird uns von dem Verfasser der TÖgoi
des Eusebius wiedergegeben; der Gewährsmann des Africanus
hat dagegen, wie die thinitischen Geschlechter, so auch die memphitischen
Geschlechter in je zwei Gruppen zerschlagen, und
zwar aus rein praktischen Gründen; um zwei Riesendynastien
von je 17 Königen auszuweichen, hat er diese auf vier Dynastien
vertheilt, von denen die einen 9, die anderen 8 Könige umfassten.
Wir haben schon bei der Erhöhung der Zahl 511 auf
518 für die Hyksosherrschaft gesehen, dass der Verfasser der
rogot des Africanus ein grosser Freund der Symmetrie gewesen
ist.
Während sonach die Togos des Africanus bis auf Onnos
fünf Dynastien ergaben, hatten die des Eusebius bis dahin nur
vier; zu einer von seiner Vorlage abweichenden Zählung, wie
sie die Excerpta Barbari uns darbieten, konnte der Ueberarbeiter
(p. 216) der rogoi des Eusebius sich nicht entschliessen,
und so blieb ihm nichts anderes übrig, als die VI. Dynastie des
Africanus in zwei Dynastien zu zerlegen, in die V. und VI.
Die 31 Könige, die der fünften Dynastie des Eusebius beigelegt
werden, geben uns eine Zusammenfassung der Könige der V.
und VI. Dynastie (die denselben entsprechende VI. des Africanus
hatte 6 Könige), sowie der VIII. und XI., d. h. derjenigen
Dynastien, die wir als legitim bei Eusebius erkannt haben.
Für die Dynastien IV—XII ergibt sich nach den bisherigen
Untersuchungen folgendes Schema: