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Krall.
gerissen — was berechtigte die Verfasser der tojj.oi zu einem
so gewaltsamen Vorgänge? Um diese Frage beantworten zu
können, müssen wir den zeitlichen Gesammtumfang des ganz
in sich abgerundeten zweiten Top.oc bestimmen. Hier wo es sich
um eine stricte Reihenfolge, nicht um die Gesammtsumme der
Regierungen handelt, müssen wir diejenigen Dynastien, die
wir als Nebendynastien oder als Zusammenfassungen anderer
noch besonders aufgezählter Dynastien festgestellt haben, ausscheiden.
Africanus:
XIL Dynastie
XIV. ' „
XVI. „
XVII.
160 J.
184 „
518 „
151
XVIII. u. XIX. Dynastie 447
Summe 1460 J.
Eusebius: Amenemes
XII. Dynastie
XIV. „
XV. „
XVI. „
XVII.
4 J.
182 „
184 „
250 „
190 „
103 „
XVIII. u. XIX. Dynastie 542
Summe 1455 J.
Die Summirung der Posten der einzelnen aufeinander
folgenden Dynastien ergibt sonach, nach beiden s/.Sscstc, die
Periode von Jahren, nach deren Verlauf sich Wandeljahr und
festes Jahr vollkommen wieder decken. Der TÖp.oc, und mit
ihm die Periode endeten mit Ramses III. — also in der Zeit,
wo nach den Forschungen von Riel, 1 von denen wir in unserer
Einleitung ausgegangen sind, der Thot des Wandeljahres mit
dem Thot des festen Jahres sich deckten. 1460 julianische
Jahre vorher war dies Ereigniss schon einmal eingetreten, und
in diese Zeit fällt nach dem übereinstimmenden Ansätze der
vopoi des Africanus, des Eusebius und der Excerpta Barbari,
die Regierung des Hauptes der XII. Dynastie, des Amenemes.
' Riel, Sonnen- und Siriusjahr p. 180—188.