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K r al 1.
Wie dem auch sei, so viel ist sicher, dass in den 511 Jahren
die 259 Jahre der legitimen Hyksos enthalten waren; die
des Africanus dagegen haben, sowohl eine Dynastie zu 518, als
auch eine zu 259 Jahren. Wie für uns, so erhob sich auch
für die Verfasser der -iij.c. die wichtige Frage, wie denn die
511, beziehungsweise 518 Jahre zu vertheilen seien. Waren
denn die 151 Jahre, während welcher die Hyksos nach dem
Tode ihres letzten legitimen Königs, des Apophis, in fortwährendem
Kampfe gegen die Thebaner, bis zu ihrer sehliesslichen
Vertreibung aus Aegypten, sich behauptet hatten, in die
Zeit der G-esammtherrschaft einbegriffen? Der Verfasser der
ts'j.c'. des Africanus hat sich dagegen erklärt; die eigentliche
Herrschaft der Hyksos brach für ihn mit dem Tode des Apophis
ah. Ohnedies stand sein System nach diesem Ereignisse
ganz fest, der Rest von 518—259 Jahren musste sonach vor
Saites untergebracht werden.
Aus demselben eine Hyksosdynastie zu bilden war unmöglich;
denn nach Manetho’s bestimmter Angabe war Saites
der erste König, den die Hyksos erhoben haben. 1 Wir wissen
jedoch, dass die Hyksos langsam und in stetem Kampfe gegen
die einheimischen Fürsten vorgerückt, und zur Herrschaft über
Aegypten gekommen sind, und dass der Turiner Papyrus die
langen Reihen der einheimischen Fürsten dieser Zeit enthielt
— ähnliche Erwägungen haben die Verfasser der t6jj.v. veranlasst,
den Rest von 518 (oder 511)—259 Jahren für eine
thebanische Dynastie in Anspruch zu nehmen. Es ist dies die
XV. Dynastie des Eusebius mit den hübsch abgerundeten 250
Jahren. Der Verfasser der des Africanus hat diese erste
thebanische Dynastie mit 259 Jahren mit der zweiten, die wir
schon ins Auge gefasst haben (die XVII.), mit 194 Jahren zu
seiner XIII. Riesendynastie mit 453 (259 -f- 194) Jahren zusammengefasst,
ohne zu berücksichtigen, dass sie durch die
legitime Hvksosreihe von einander getrennt waren.
Wir haben bei unserer bisherigen Untersuchung nicht in
Betracht gezogen, was den Verfasser der des Africanus
bewogen hat, die von Josephus aus Manetho uns überlieferten
511 Jahre auf 518 zu präcisiren. Durch diese Erhöhung der
1 Josephns C. A. I, 14, 5.