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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 95. Band, (Jahrgang 1879)

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Krall.

schiedene  Angaben  uns  mittheilt,  die  eine  entnahm  er  den
Manethonischen  ßi'ßXci,  die  andere  seiner  chronologischen  Tafel.
Er  nimmt  zu  der  letztem  seine  Zuflucht,  wenn  er  dem  Leser
ty)v  tuv  xp6vtov  xaljiv  vorführen  will  (I,  15,  1),  und  es  ist  die
Möglichkeit  vorhanden,  dass  wir  in  diesen  Worten  die  Reste
des  Namens  der  Tafel  selbst  zu  suchen  haben.
Ueber  die  Anlage  dieser  Uebersichtstafel  gibt  uns  die
Betrachtung  zweier  Stellen  hinreichende  Auskunft,  von  denen
wir  die  eine,  518,  schon  kennen  (p.  163),  und  deren  andere  393
den  Erklärern  sehr  viele  Schwierigkeiten  gemacht  hat.  Seit  Thutmosis,
  dem  Vertreiber  der  Hyksos,  waren  bis  auf  die  Brüder
Hermaios-Danaus  und  Sethosis-Aegyptus,  nach  der  Angabe  des
Josephus,  393  Jahre  verflossen.  Rechnet  man  jedoch  die  Regierungszahlen ­
  der  gesammten  Reihe  der  Könige  in  I,  15,  2  zusammen, ­
  so  erhält  man  erst  333  Jahre,  und  da  es  leider  nicht
einmal  gestattet  war,  an  das  beliebte  Auskunftsmittel  einer  Verschreibung ­
  zu  denken,  da  Josephus  die  Zahl  zweimal  gibt  und
weil  überdies  die  zweite  Zahl  518  die  erstere  voraussetzt,  1  so
blieb  scheinbar  nichts  anderes  übrig  als  anzunehmen,  Josephus
habe  zweierlei  Redactionen  dieser  Listen  vor  sich  gehabt. 2
Nach  unserer  Auffassung  der  Liste  stellt  sich  die  Sache
dagegen  einfach  so:  Wenn  die  393  Jahre  nur  bis  zu  den  Brüdern ­
  Hermaios  und  Sethosis  gingen,  so  müssen  wir  die  Regierungen ­
  von  Armais  (4  Jahre  1  Monat),  Ramesses  (1  Jahr  4  Monate), ­
  Armesses  (66  Jahre  2  Monate)  und  Amenophis  (19  Jahre
6  Monate),  also  zusammen  91  Jahre  1  Monat,  von  der  Gesammtsumme
  333  abziehen,  wodurch  wir  242  Jahre  erhalten.  Ziehen
wir  242  von  393  ab,  so  verbleiben  uns  151  Jahre,  die  wir
irgendwie  unterbringen  müssen.  Hier  setzt  eine  Angabe  des
Africanus  ein,  die  er  bei  der  XVII.  Dynastie,  die  vor  Thutmosis-Ahmes
  regiert  hat,  anführt:  ojaou  ot  xoipivs?,  y.z:  oi  Gvjßaiot
ißactXsusav  exv)  pva'  [151].  Ahmes  begründete  kein  neues  Geschlecht;
er  ist  ja,  wie  wir  aus  Josephus  wissen,  der  Sohn  des  Mephramuthosis;
  seine  Vorfahren  hatten  sich,  wie  wir  aus  Africanus
1  C.  A.  I,  26,  4;  16,  1;  26,  3;  31,  2.
2  Müller  F.  H.  Gr.  II,  574  ..  .  miraris  sane  licet  Josephum  exputare  annos
393.  Non  enim  librarii  error  subesse  videtur,  quum  eundem  numerum
denuo  memoret  in  sequentibus.  Haud  dubie  aliena  miscuit  Josephus,  quem
scimus  diversas  Manethoniani  operis  recensiones  aute  oculos  habuisse.
            
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