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Krall.
schiedene Angaben uns mittheilt, die eine entnahm er den
Manethonischen ßi'ßXci, die andere seiner chronologischen Tafel.
Er nimmt zu der letztem seine Zuflucht, wenn er dem Leser
ty)v tuv xp6vtov xaljiv vorführen will (I, 15, 1), und es ist die
Möglichkeit vorhanden, dass wir in diesen Worten die Reste
des Namens der Tafel selbst zu suchen haben.
Ueber die Anlage dieser Uebersichtstafel gibt uns die
Betrachtung zweier Stellen hinreichende Auskunft, von denen
wir die eine, 518, schon kennen (p. 163), und deren andere 393
den Erklärern sehr viele Schwierigkeiten gemacht hat. Seit Thutmosis,
dem Vertreiber der Hyksos, waren bis auf die Brüder
Hermaios-Danaus und Sethosis-Aegyptus, nach der Angabe des
Josephus, 393 Jahre verflossen. Rechnet man jedoch die Regierungszahlen
der gesammten Reihe der Könige in I, 15, 2 zusammen,
so erhält man erst 333 Jahre, und da es leider nicht
einmal gestattet war, an das beliebte Auskunftsmittel einer Verschreibung
zu denken, da Josephus die Zahl zweimal gibt und
weil überdies die zweite Zahl 518 die erstere voraussetzt, 1 so
blieb scheinbar nichts anderes übrig als anzunehmen, Josephus
habe zweierlei Redactionen dieser Listen vor sich gehabt. 2
Nach unserer Auffassung der Liste stellt sich die Sache
dagegen einfach so: Wenn die 393 Jahre nur bis zu den Brüdern
Hermaios und Sethosis gingen, so müssen wir die Regierungen
von Armais (4 Jahre 1 Monat), Ramesses (1 Jahr 4 Monate),
Armesses (66 Jahre 2 Monate) und Amenophis (19 Jahre
6 Monate), also zusammen 91 Jahre 1 Monat, von der Gesammtsumme
333 abziehen, wodurch wir 242 Jahre erhalten. Ziehen
wir 242 von 393 ab, so verbleiben uns 151 Jahre, die wir
irgendwie unterbringen müssen. Hier setzt eine Angabe des
Africanus ein, die er bei der XVII. Dynastie, die vor Thutmosis-Ahmes
regiert hat, anführt: ojaou ot xoipivs?, y.z: oi Gvjßaiot
ißactXsusav exv) pva' [151]. Ahmes begründete kein neues Geschlecht;
er ist ja, wie wir aus Josephus wissen, der Sohn des Mephramuthosis;
seine Vorfahren hatten sich, wie wir aus Africanus
1 C. A. I, 26, 4; 16, 1; 26, 3; 31, 2.
2 Müller F. H. Gr. II, 574 .. . miraris sane licet Josephum exputare annos
393. Non enim librarii error subesse videtur, quum eundem numerum
denuo memoret in sequentibus. Haud dubie aliena miscuit Josephus, quem
scimus diversas Manethoniani operis recensiones aute oculos habuisse.