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Krall.
Als Nachfolgerin des Amenophis bezeichnet Josephus
dessen Schwester Amessis. Die Denkmäler wissen dagegen
Folgendes zu berichten : Thutmosis I. hinterliess drei Kinder,
eine Tochter Hasop und zwei Söhne, die späteren Thutmosis II.
und III., von denen der letztere noch unmündig war. Auf
den Vater folgte Thutmosis II., der nach ägyptischer Sitte mit
seiner Schwester Hasop sich vermählte, die nach dem bald
eingetretenen Tode ihres Gemahls und Bruders die Regierung
für ihren Bruder Thutmes III. führte. 1 Zu wiederholten Malen
finden wir Hasop neben ihrem königlichen Gemahl Thutmes II.
AA/VWA
Amon-sat bezeichnet, d. h. Amensis oder Amessis. 2
Die Liste des Josephus ignorirt die Regierung Thutmes II.
gänzlich, verzeichnet dagegen die seiner Mitregentin und
Schwester Amessis; während hinwiederum die officiellen ägyptischen
Königsverzeichnisse nichts von Amessis-Hasop wissen
und blos die Regierung von Thutmes II. und III. kennen.
Einundzwanzig Jahre sagt uns Josephus hat Amessis-Hasop
regiert. In denselben müssen zuerst die Jahre der Regierung
Thutmosis II. und dann auch die Jahre eingerechnet sein, in
denen Hasop für ihren jüngeren Bruder Thutmosis III. die
Herrschaft führte. Die Denkmäler zeigen uns dagegen, dass
der grosse Eroberer die Mitherrschaft seiner Schwester überging,
und die Jahre derselben sich allein zuzählte, wie er denn
auch den Namen seiner Schwester auf den Inschriften ausmeisseln
Hess. Leider verweigern die Denkmäler eine genaue
Auskunft darüber, wie lange Hasop mit Thutmes III. zusammen
regiert hat; wir wissen nur, dass das Jahr 16 des Thutmes
das letzte ist, in dem er mit seiner Schwester gemeinsam herrschend
auftritt, 3 und wir werden daher nicht viel von der
Wahrheit abweichen, wenn wir annehmen, dass seit seinem
16. Regierungsjahre, Thutmes allein die Herrschaft geführt hat.
Von den 21 Jahren der Regierung der Amessis würden sonach
etwa 5 auf ihre Herrschaft mit Thutmes II. und 16 auf die mit
Thutmes III. entfallen.
1 Brugsch, Geschichte Aegyptens, p. 275 f.
2 Pleyte 1. 1. p. 44.
3 Brngsch 1. 1. p. 291.