Manethonisches Gescbiclitswerk.
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war auf zwei Sossosperioden = 120 Jahre fixirt. Dadurch
kamen sie in das Jahr 508/7 vor Christi, von wo sie vier
Sossosperioden = 240 Jahre bis auf die Erbauung der Stadt
= 748/7 rechneten. 1 Der Gründungstag von Rom, der 21. April
747 fiel auf diese Weise, was den römischen Chronologen nur
erwünscht sein konnte, nahezu mit dem Beginne der Aera des
Nabonassar, 27. Februar 747, zusammen. 2
Zum Schlüsse müssen wir daran erinnern, dass der Ansatz
Amenemhä I. = 28. Jahrhundert v. Chr. nur gilt, wenn die
Annahme wahr ist, dass es den Aegyptern schon unter der Regierung
der Amemhä’s gelungen sei, ein festes Jahr zu gründen,
gegen ■welches im 18. Jahrhunderte, wo sie nachweislich ein
solches besassen, das Wandeljahr um acht Monate verschoben
war. Sollten dagegen weitere Untersuchungen darthun, dass diese
Annahme unzulässig sei, dass die Aegypter erst im 18. Jahrhunderte
ein festes Jahr gebildet haben, so müssten wir unsere
Folgerungen noch weiterführen; wir müssten dann sagen, dass
die Priester ausgehend von dem sichern Punkte der Einrichtung
des festen Jahres, der daran sich schliessenden Vertreibung
der Hyksos und der Erhebung der Thutmosiden auf
die Zeit zurückrechneten, wo das feste und das Wandeljahr
sich deckten, und in dieselbe die Regierungen der Amenemhä,
der mächtigsten Herrscher der Vorzeit, verlegten. Noch eine
Epoche vorher fiel ihnen dann der Beginn des Königthums in
Aegypten, der Regierungsantritt Mena’s.
Wir wenden uns nun zu den Götterregierungen. Nach
der ägyptischen Mythologie gingen den menschlichen Regierungen
die der Götter, Halbgötter und Manen voraus, für
welche unsere vorzüglichste Quelle ein Bruchstück des Turiner
Papyrus ist. Dasselbe gibt uns freilich nur über den ersten
Götterkreis Auskunft, indem es folgende Namen umfasst:
' Es sind dies die Ansätze des Fabius Pictor. In Uebereinstimmung mit
ihm verlegt Polybius III, 22 den Anfang der Republik in das Jahr 508/7.
Cf. Mommsen, Römische Geschichte, I 6 p. 460 A, 463 A; p. 204 macht
er darauf aufmerksam, dass die Theilung des Ganzen in 12 Einheiten
nationalitalisch sei; wodurch sich die Zahlen 120, 240 ganz ungezwungen
erklären.
2 Biidinger in Bursian’s Jahresbericht über die Fortschritte der classischen
Alterthumswissenschaft. 1873, II. B., p. 1182 A.