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Krall.
gehen — schliesslich, was haben wir von den Dynastien und
ihrer Zählung zu halten?
Aus mehreren Stellen in ,Manetho und die Hundssternperiode'
kann man entnehmen, dass Boeckh mitten in seiner
Arbeit der Tragweite dieser Fragen, wenn auch leider nur
vorübergehend, sich bewusst ward. So schreibt er p. 498:
,nur wissen wir nicht, ob die vorhandenen Auszüge, namentlich
des Africanus und Eusebius aus der Urschrift geflossen,
oder selber nur früheren Auszügen entlehnt sind', oder p. 499:
,Josephus gibt einige Auszüge, und zwar etwas ausführlichere,
die sich nur auf etliche Dynastien beziehen; wobei es sehr
unwesentlich ist, dass er die Dynastien nicht unterscheidet;
die beiden anderen liefern ein ganzes System von Dynastien,
wobei es wieder sehr gleichgiltig, ob Manetho selbst oder ein
anderer auf ihn bauend die Abtheilungen gemacht habe', endlich
p. 502: ,Nach Ueberlegung alles Angeführten dürfte sich
kaum ein anderer Ausweg finden lassen als anzunehmen,
das Manethonische Werk, dem die Auszüge entlehnt
sind, habe den Anfertigern der letztem in einer Gestalt oder
in Gestalten Vorgelegen, vermöge deren das Verschiedenste
daraus entnommen werden konnte'.
Diese Fragen weiter zu verfolgen ward Boeckh durch die
Anlage seiner gesammten Untersuchungen über Manetho gehindert.
Auf Grundlage der von den erwähnten Forschern
gemachten Beobachtungen wollen wir den Versuch einer Lösung
der aufgeworfenen Fragen wagen. Es kommen uns hiebei
zu Statten die gewaltigen Fortschritte, die die Erforschung der
Denkmäler Aegyptens und Assyriens in den letzten Decennien
gemacht, und die unsere Auffassung nicht nur der
orientalischen sondern überhaupt der ganzen alten Geschichte
wesentlich umgestaltet hat. Die bewunderungswürdige Geistesthat
Champollion’s hat uns über dreissig Jahrhunderte menschlicher
Entwickelung wiedererobert und uns gezeigt, wie allmälig
der menschliche Geist zu der Höhe aufgestiegen ist,
auf der er früher unvermittelt im hellenischen Alterthume dem
staunenden Beobachter entgegentrat.
Wir haben früher einige Stellen aus dem Manetho von
Boeckh angeführt, um die Berechtigung der Fragen, zu deren
Lösung wir einige Bausteine zu liefern hoffen, darzuthun, wir