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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 94. Band, (Jahrgang 1879)

92  Zimmermann.
ist),  und  welches  aus  einer  näheren  Verbindung  mit  dem
höchsten  (selbst  nicht  räumlichen)  Wesen  (dem  er  durch  seine
erlangte  Unräumlichkeit  ähnlich  geworden  ist)  entspringt,  sein
Dasein  fortsetzen.
Sind  wir  schon  unfähig,  einen  Raum,  der  mehr  als  drei
Dimensionen  hat,  uns  vorzustellen,  weil  unsere  Seele  ,ebenfalls'
nach  dem  Gesetz  der  umgekehrten  doppelten  Verhältniss  der
Weiten,  welches  die  Ursache  desselben  ist,  ihre  Eindrücke
empfängt,  so  müssen  wir  noch  unfähiger  sein,  uns  eine  Welt
vorzustellen,  die  überhaupt  keinen  Raum  besitzt.  Wenn  eine
dreidimensionale  Welt  aber  nur  von  einer  selbst  wieder  dreidimensionalen, ­
  so  kann  eine  unräumliche  nur  von  einer  gleichfalls ­
  unräumlichen  Intelligenz  begriffen  werden.  Die  Geisterwelt, ­
  in  deren  Reihen  der  unsterbliche  Geist  nach  Abstreifung
alles  Endlichen  eintritt,  muss  daher  jedem  (nicht  bloss  unserem
menschlichen)  Erkenntnissvermögen  so  lange  unzugänglich
bleiben,  als  dasselbe  den  Schranken  und  Bedingungen  irgend
einer  (nicht  bloss  der  uns  bekannten  dreidimensionalen)  Raumwelt ­
  unterworfen  ist.
Daraus  folgt,  dass  Versuche,  in  die  ,verschlossene'  Geisterwelt ­
  mit  einem  menschlichen  Erkenntnissvermögen  einzudringen,
ebenso  fruchtlos  als  überflüssig  erscheinen  müssen.  Die  erste
Bedingung  derselben,  der  Glaube  an  die  mögliche  nicht  nur,
sondern  höchst  wahrscheinliche  Existenz  unräumlicher  Geister
ist  zwar,  wie  man  sieht,  bei  Kant  vorhanden.  Ebenso  aber
auch  die  Ueberzeugung,  dass  eine  Erkenntniss  derselben  in
diesem,  den  Bedingungen  eines  (und  zwar  des  dreidimensionalen)
Raumes  unterstehenden  Dasein  unmöglich  sei.
Den  einen  kaum  für  möglich  zu  haltenden  Fall  ausgenommen, ­
  dass  bereits  während  des  Daseins  der  Seele  in  der
Räumlichkeit  eine  Verbindung  derselben  mit  der  raumlosen
Geisterwelt  bestehe  und  dieselbe  mit  dem  ihm  als  räumlichem
Wesen  eigenthümlichen  gleichzeitig  ein  so,  wie  es  unräumlichen
Intelligenzen  eignet,  beschaffenes  Erkenntnissvermögen  besitze.
Ein  solcher  Fall,  in  welchem  die  Seele  während  des
irdischen  Daseins  nebst  ihrem  Erdgesicht  gleichsam  ein  ,zweites
Gesicht'  besässe,  desgleichen  nach  seiner  eigenen  und  seiner  Anhänger ­
  Versicherung  Swedenborg  einer  sein  sollte,  war  Kaut  bis
zu  jenem  Zeitpunkt  (1755)  noch  nicht  vorgekommen  oder  doch
            
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