Die Burgen und Schlösser Südarabiens nach dem Iklil des Hamdäui.
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IV. 437): „Schibäm-Aqjän ist eine Stadt, in der die Banü-Hiwäl
regieren. Ja'fur ibn 'Abd-ar-Rahmän al-Hiwa,b ist darin von
den Feldherren des Mo'tasim, Wathiq und Mutawakkil belagert
worden. Er schlug sie zurück und jagte sie in die Flucht. Der
District wird aber Schibäm genannt nach Scliibäm ibn Abd-Allah
von Hamdän, der ihn bewohnt hatte; der ursprüngliche Name
ist aber Jahbis. Nebst den Hiwäliern bewohnen es die
Nachkommen des Dzü Geden und Ueberreste der Aqjän. Die
ganze Umgegend überragt der Berg Dzuchär, an dessen Fuss
die Stadt liegt. Darin sind Bäche, die aus dem Berge entspringen
und zwischen den Häusern und Gärten fliessen. Auf der
Spitze des Berges, auf dem das Castell Kaukabän liegt, wie an
den Abhängen sind fliessende Gewässer, wie al-Habla, al-Haltab
und das Wadi al-Ahg-ur, an welchen sich Wassermühlen befinden.
Der Ursprung des Wadi Surdud ist auf dem Berge Dzuchär.“
Auch Jacut (III. 248—250) hat eine ausführliche Beschreibung
dieses Berges, die ich um so mehr hier mittheilen zu sollen glaube,
als sie, wie mir scheint, aus sein- guter Quelle geschöpft ist.
,Es sagt Ahmad ibn Muhammad aus Hamadzän: 1 Im
Gebiet von San'ä liegt Schibäm. Es ist ein grosser Berg, auf
dem Baumpflanzungen und Wasserquellen vorhanden sind.
Die Bewässerung von San'ä kommt von diesem Berge, der
einen Tag und eine Nacht von San'ä entfernt ist. Er ist schwer
1 Dieser Geograph, der vollständig ibn Ishäq ibn al-Faqih heisst, ist ein
Zeitgenosse des Hamdanf, aber in Hamadzän in Persien geboren. (Vergleiche
über ihn auch Sprenger, Post- und Reise-Routen XVII.) Sein
Buch über Länderkunde scheint, wenn man aus den Citaten bei Jacut
auf das Ganze sehliessen darf, sich besonders mit Persien und den Ländern
am kaspischen See beschäftigt zu haben; aber auch Aegypten, Rum
und Andalusien dürfte von ihm beschrieben worden sein. Arabien muss
er auf einer Pilgerfahrt nach Mekka durchzogen und namentlich die Gegend
von Medina durchforscht haben. Dagegen hat er Südarabien, so
weit eben nach den Citaten bei Jacut ein Hrtheil erlaubt ist, nur oberflächlich
berührt; denn die bei Jacut (I, 558, II, 285 und 968, III, 126
und 421) angeführten Stellen beziehen sich auf einige Allgemeinheiten,
die von einem Buche ins andere übertragen zu werden pflegen. Nur
unsere Stelle macht eine Ausnahme. Die Schilderung ist so eingehend
und lebendig, dass man sie für den Bericht eines Augenzeugen halten
muss. Gelegentlich sei auch bemerkt, dass unter al-Hamdätii bei Bekri
unser Hamdäni und nicht Ibn al-Faqih gemeint ist, und ist hier nach
Wüstenfeld in der Einleitung zu Bekri S. 8 zu berichtigen.
Sitzuogsber. d. phil.-hist. CI. XCIV. Bd. 1. Hit. - 23