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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 94. Band, (Jahrgang 1879)

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Zimraormann.

Gebrauch  überschreiben  werde,  welche  von  der  Königin  des
Hofes,  wo  er  sich  befindet,  etwas  meldet,  welches  unwahr
wäre,  und  wobei  er  doch  nebst  einer  ansehnlichen  Gesellschaft
zugegen  wollte  gewesen  sein.  Aus  demselben  Grunde  räumt
Kant  noch  in  den  ,Träumen  eines  Geistersehers',  wo  er  es
bereits  ein  ,verachtetes'  Geschäft  nennt,  ,Märchen'  weiter  zu
bringen,  der  Erzählung  von  der  Begebenheit  mit  der  Königin
einen  höheren  Rang  ein  als  den  beiden  anderen  gleichfalls  in
dem  Brief  angeführten  Fällen  von  der  Witwe  des  holländischen
Gesandten  Marteville  (bei  Kant  Harteville)  und  dem  Stockholmer ­
  Brande,  welche  er  daselbst  als  ,gemeine  Sage'  bezeichnet, ­
  während  er  sie  in  dem  Brief  noch  als  ,Beweisthümer'
gelten  lässt.  Letzteres  wohl  zumeist  deshalb,  weil  er  die
Kenntniss  derselben  seinem  Vertrauensmann,  dem  englischen
Freunde  verdankte,  der  sie  ,an  Ort  und  Stelle  unmittelbar  hat
untersuchen  können',  und  ,weil  das  ganze  noch  lebende  Publicum ­
  Zeuge  von  ihnen  war'.  In  den  ,Träumen'  dagegen  erscheint
ihm  das  Zeugniss  einer  so  zahlreichen  Zeugenschaft  ein  ,misslicher ­
  Beweis',  vor  dem  er  dem  Zeugniss  verhältnissmässig
weniger,  aber  angesehener,  durch  Amt  und  Stellung  hervorragender ­
  (Gesandte,  Professoren,  Officiere  u.  s.  w.)  und  unter
einander  in  ununterbrochener  Reihe  zusammenhängender  Zeugen
den  Vorzug  gibt.
Das  Uebergewicht  der  Form  der  Ueberlieferung  über
den  Inhalt  des  Ueberlieferten  war  bei  Kant,  als  er  den  Brief
schrieb,  so  ausserordentlich,  dass  er  den  letzteren,  was  seine
Möglichkeit  betraf,  mit  keiner  Aeusserung  des  Zweifels  begleitete, ­
  demselben  vielmehr  für  das  zu  Beweisende,  unter
welchem  nichts  anderes  als  Swedenborg’s  Gabe,  mit  Geistern
zu  verkehren,  verstanden  sein  kann,  die  ,grösste  Beweiskraft'
zugestand.  Das  Factum,  dass  Swedenborg  der  Königin  von
Schweden  ein  Geheimniss  eröffnet  habe,  das  er  von  keinem
,Sterblichen'  könne  erfahren  haben,  sowie  die  weiteren,  dass
derselbe  der  Witwe  Marteville  die  geheime  Schublade  angab,
wo  ihr  verstorbener  Gemahl  eine  vermisste  Quittung  verborgen
hatte,  und  fünfzig  Meilen  von  Stockholm  jenen  Brand  verkündigte, ­
  welcher  zur  nämlichen  Stunde  daselbst  wirklich  stattfand, ­
  dies  Alles  schien  Kant  durch  die  Art,  wie  er  davon
Kenntniss  erhalten  hatte,  so  glaubhaft  verbürgt,  dass  er
            
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