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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 94. Band, (Jahrgang 1879)

Kant  und  der  Spiritismus.

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obiger  Zweck  nur  dann  für  erreicht  gelten,  wenn  sich  nachweisen
  Hesse,  dass  jene  erstere  Schrift  in  den  Augen  K£.nt’s
,Erfahrungsbeweise  für  die  Unsterblichkeit  der  Seele  und  deren
Wiedererinnerungskraft'  auch  wirklich  in  sich  schloss.
Wenn  es  erweisbar  wäre,  dass  Swedenborg  seine  Aufsehen ­
  erregenden  Aussagen,  wie  er  sich  rühmte,  der  Mittheilung
abgeschiedener  Geister  verdankte,  stünde  nichts  im  Wege,  dieselben ­
  als  Beweis  für  die  Fortdauer  der  Existenz  und  Wiedercrinnerung
  der  menschlichen  Seele  nach  dem  Tode  ,aus  der
Erfahrung'  gelten  zu  lassen.  Dass  Kant’s  ,Lieblingsneigung',
die  ,Hoffnung  auf  Künftiges',  nach  einem  solchen  um  so  begieriger ­
  war,  je  fester  bei  ihm  die  IJeberzeugung  stand,  dass
der  Versuch,  die  Existenz  eines  geistigen  Wesens  aus  dem
blossen  Begriff  eines  solchen  darzuthun,  auf  einen  ,Vernunfttraum'
  hinauslaufe,  braucht  nicht  wiederholt  zu  werden.  Ob
aber  dasjenige,  was  in  obigen  Fällen  wirklich  erweislich  ist,
der  Empfang  jener  Mittheilungen  durch  Geister  sei,  wird  sich
selbst  erst  erweisen.
In  einem  Punkt  behält  Tafel  Recht:  das  Datum  des
Briefes,  wie  es  Borowski  veröffentlicht  hat,  kann  nicht  das
richtige  sein!  Nicht  nur  aus  dem  Grunde,  den  er  selbst  angibt, ­
  sondern  aus  mehreren  und  wichtigeren,  die  er  nicht  angibt. ­
  Wenn  der  Herausgeber  der  ,Urkunden  u.  s.  w.',  um
dessen  Stichhältigkeit  zu  bestreiten,  sich  von  den  drei  darin
angeführten  Fällen  ausschliesslich  an  den  dritten,  den  Stockholmer ­
  Brand,  hält,  so  hat  er  eben  übersehen,  dass  auch  der
erste,  die  Geschichte  der  Königin,  zu  diesem  Zweck  wirksame
W  affen  in  die  Hände  liefert.  Dieselbe  wird  nicht  nur  von  verschiedenen ­
  Berichterstattern  und,  wie  erwähnt,  von  Kant  selbst
in  verschiedene  und  zwar  über  das  Jahr  1758  hinaus  gelegene
Jahre  verlegt,  sondern  sie  ist  ihrer  inneren  Natur  nach  so  beschaffen, ­
  dass  das  Datum  des  Briefes  mit  ihr  nicht  zusammen
zu  bestehen  vermag.  Kant  in  den  ,Träumen  eines  Geistersehers', ­
  die  im  Beginn  des  Jahres  17G6'  in  Druck  erschienen,
gibt  das  Jahr  17G1  an;  in  der  ,Einleitung  in  die  Religion  und
gesammte  Theologie'  des  ordentlichen  Professors  der  Theologie
zu  Tübingen,  Clamm,  welche  zu  Tübingen  1767  erschien,  wird
dasselbe  Ereigniss  (Band  IV.  S.  206,  vgl.  Tafel  a.  a.  O.  S.  113)  in
das  Jahr  1763  versetzt.  Letztere  von  Kant  abweichende  Angabe
ö
Sitzungsber.  d.  phil.-hist.  CI.  XCIV.  Bd.  I.  Hft.  9
            
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