Kant und der Spiritismus.
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obiger Zweck nur dann für erreicht gelten, wenn sich nachweisen
Hesse, dass jene erstere Schrift in den Augen K£.nt’s
,Erfahrungsbeweise für die Unsterblichkeit der Seele und deren
Wiedererinnerungskraft' auch wirklich in sich schloss.
Wenn es erweisbar wäre, dass Swedenborg seine Aufsehen
erregenden Aussagen, wie er sich rühmte, der Mittheilung
abgeschiedener Geister verdankte, stünde nichts im Wege, dieselben
als Beweis für die Fortdauer der Existenz und Wiedercrinnerung
der menschlichen Seele nach dem Tode ,aus der
Erfahrung' gelten zu lassen. Dass Kant’s ,Lieblingsneigung',
die ,Hoffnung auf Künftiges', nach einem solchen um so begieriger
war, je fester bei ihm die IJeberzeugung stand, dass
der Versuch, die Existenz eines geistigen Wesens aus dem
blossen Begriff eines solchen darzuthun, auf einen ,Vernunfttraum'
hinauslaufe, braucht nicht wiederholt zu werden. Ob
aber dasjenige, was in obigen Fällen wirklich erweislich ist,
der Empfang jener Mittheilungen durch Geister sei, wird sich
selbst erst erweisen.
In einem Punkt behält Tafel Recht: das Datum des
Briefes, wie es Borowski veröffentlicht hat, kann nicht das
richtige sein! Nicht nur aus dem Grunde, den er selbst angibt,
sondern aus mehreren und wichtigeren, die er nicht angibt.
Wenn der Herausgeber der ,Urkunden u. s. w.', um
dessen Stichhältigkeit zu bestreiten, sich von den drei darin
angeführten Fällen ausschliesslich an den dritten, den Stockholmer
Brand, hält, so hat er eben übersehen, dass auch der
erste, die Geschichte der Königin, zu diesem Zweck wirksame
W affen in die Hände liefert. Dieselbe wird nicht nur von verschiedenen
Berichterstattern und, wie erwähnt, von Kant selbst
in verschiedene und zwar über das Jahr 1758 hinaus gelegene
Jahre verlegt, sondern sie ist ihrer inneren Natur nach so beschaffen,
dass das Datum des Briefes mit ihr nicht zusammen
zu bestehen vermag. Kant in den ,Träumen eines Geistersehers',
die im Beginn des Jahres 17G6' in Druck erschienen,
gibt das Jahr 17G1 an; in der ,Einleitung in die Religion und
gesammte Theologie' des ordentlichen Professors der Theologie
zu Tübingen, Clamm, welche zu Tübingen 1767 erschien, wird
dasselbe Ereigniss (Band IV. S. 206, vgl. Tafel a. a. O. S. 113) in
das Jahr 1763 versetzt. Letztere von Kant abweichende Angabe
ö
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. XCIV. Bd. I. Hft. 9