Kant und der Spiritismus.
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unglücklich ausfielen und seine vertrautesten Freunde und
politischen Rathgeber aufs Blutgerüst brachten, wurden vom
Adel auf den Einfluss dieser energischen Fürstin zurückgeführt
und demselben von Seiten einer mächtigen Partei im Lande
entgegengearbeitet. Auch Swedenborg’s Name wird bei dieser
Gelegenheit genannt, und von einem Berichterstatter (dem
Ritter Beylon) sogar dessen Begegnung mit der Königin in
Verbindung mit den Bemühungen des feindseligen Adels gebracht,
dieselbe von weiterer Theilnahme an der Regierung
zurückzuschrecken. Nach dem Tode ihres Gemahls (1771)
besuchte sie wiederholt ihre Vaterstadt Berlin, wo sie nach
ihrer Gewohnheit Gelehrte und Schriftsteller an ihre Tafel und
in ihre zwanglosen Gesellschaften zog, und bei einer solchen
Gelegenheit Mehreren, darunter den Akademikern Thiebault
und Merian, auf deren Befragen die Wahrheit jener Begebenheit
mit Swedenborg bezeugt haben soll.
Wenn daher der Herausgeber der Urkunden zu Swedenborg’s
Leben, Tafel (Tüb. 1839. S. 112), dies in den ,Träumen'
erzählte und das in dem Briefe erwähnte Ereigniss für verschieden
hält, so scheint dies auf einem leicht widerleglichen
Irrthume zu beruhen. Denn die von Kant an beiden Orten
angegebenen Umstände, wie er zur Kenntniss des von ihm
Erzählten gekommen sei, stimmen so vollkommen überein,
dass es unmöglich wird, an der Identität beider Begebenheiten
zu zweifeln. An beiden Orten sagt Kant, sein Gewährsmann
habe die Nachricht aus einem Briefe geschöpft, den der Gesandte
einer fremden Macht an demjenigen Hof, welcher der
Schauplatz des Ereignisses war, als dessen unmittelbarer Zeuge
an den Gesandten einer andern Macht ,in Kopenhagen' gerichtet
habe. Dass er in dem Privatbriefe den Hof und die
Fürstin nebst den Gesandten und deren Mächten mit Namen
nennt, in dem gedruckten und noch bei Lebzeiten der Königin
und in den Staaten ihres Bruders erschienenen Buche dagegen
mit allgemein lautenden Bezeichnungen sich begnügt, lässt sich
vielleicht unschwer aus der Reserve erklären, welche der Königsberger
Privatdocent Mitgliedern der preussischen Herrscherfamilie
gegenüber sieb aufzuerlegen für nöthig hielt. Der Beisatz
,in Kopenhagen' (a. a. 0. III. S. 90) hebt jeden Zweifel
gänzlich. Kant’s Berichterstatter, ein Freund und ehemaliger