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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 94. Band, (Jahrgang 1879)

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Zimrae  rtnanü.

so  hat  er  wohl  Recht,  insofern  dies  der  einzige  Weg  wäre,
aus  der  Geisterwelt  stammende  mittels  der  Menschenwelt  angehöriger
  Vorstellungen  auszudrückeu,  aber  Unrecht,  insofern
er  zu  zeigen  unterlässt,  inwiefern  die  Vorstellungen  beider
Welten  unter  einander  wirklich  ,verwandt'  oder  ,analogisch'
sein  können.  Die  Vergleichung,  die  er  heranzieht,  um  diese
Möglichkeit  ,fasslich'  zu  machen,  und  nach  welcher  ,unsere
höheren  Vernunftbegriffe,  welche  sich  den  geistigen  ziemlich ­
  nähern,  gewöhnlichermaassen  ein  körperliches  Kleid  annehmen, ­
  um  sich  in  Klarheit  zu  setzen',  aber  hält  nicht  Stich,
indem  ,höhere  Vernunftbegriffe'  und  deren  sinnliche  Bilder
(,körperliches  Kleid')  beide  derselben  Sphäre  (der  menschlichen)
angehören  und  also  wohl  ,analog'  sein  können,  hier  aber  von
Gedanken  verschiedener  Sphären  (der  pneumatischen  und  der
menschlichen)  die  Rede  ist.  Die  eingeschobene  Bemerkung,
welche  die  Aehnlichkeit  beider  Gedankenwelten  beweisen  soll,
dass  ,unsere'  höheren  Vernunftbegriffe  sich  den  geistigen
,ziemlich  nähern',  würde  einerseits  nur  für  unsere  Vernunftbegriffe ­
  die  Ermächtigung  enthalten,  als  (nicht-sinnliche)  Symbole ­
  der  geistigen  zu  dienen,  andererseits  liegt  darin  nur  eine
Wiederholung  der  Annahme,  dass  die  Gedanken  beider  Sphären
unter  einander  ,verwandt'  seien,  was  mit  der  gleichzeitigen
Festsetzung,  dass  beide  der  Art  nach  verschiedenen  Welten
angehören,  nicht  in  Einklang  zu  bringen  ist.  Vielmehr  findet
Kant’s  schon  in  seiner  ersten  Schrift  mit  so  viel  Scharfsinn
als  Nachdruck  bezüglich  verschiedenen  Raumwelten  angehöriger
Wesen  aufgestellter  Satz,  dass  sich  ein  Wesen  einer  Raumesart
von  der  Existenzweise  eines  Wesens  einer  anderen  Raumesart
schlechterdings  keine  Vorstellung  zu  machen  im  Stande  sei,
im  verstärkten  Grade  Anwendung  auf  die  durchgreifende
Differenz,  welche  zwischen  der  Existenz-  und  Vorstellungsweise
eines  im  Raume  existirenden,  also  materialisirten,  und  jener
eines  unräumlichen,  also  im  Zustand  der  Immaterialität  beharrenden ­
  Wesens  bestehen  muss.
Die  ,Verwandtschaft'  vorausgesetzt,  findet  es  Kant  nun
,nicht  unwahrscheinlich',  dass  ,geistige  Empfindungen'  in  das
(irdische)  Bewusstsein  übergehen  könnten,  indem  sie  ,ihnen
verwandte  Phantasien'  erregen.  ,Auf  diese  Art  würden  Ideen,
die  durch  einen  geistigen  Einfluss  mitgetheilt  sind,  sich  in  die
            
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