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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 94. Band, (Jahrgang 1879)

Kant  und  der  Spiritismus.

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der  Name  eines  Geistes  olme  dasselbe  ,ein  Wort  ohne  Sinn'
sein  würde.
Dass  die  Verknüpfung-  gerade  dieses  Prädicates  mit
dem  Begriff  des  Geistes  keine  willkürliche  d.  h.  dass  dieser
Begriff  vom  Geiste,  wenn  auch  ein  selbstgemachter  und  in
Folge  der  nicht-physischen  Natur  eines  solchen  nicht  aus  der
Erfahrung  geschöpfter,  doch  (im  Gegensatz  zu  den  Metaphysikern ­
  von  der  Art  des  Wolf  und  Crusius)  ein  nicht
nur  möglicher  sondern  nothwendiger  sei,  so  dass,  wenn  der
Geist  überhaupt  gedacht  werde,  er  nicht  anders  beschaffen  gedacht ­
  werden  dürfe,  wird  auf  folgende  Weise  gezeigt:  Nimmt
man  einen  Kubikfuss  Raum,  so  wird  das,  was  denselben  ausfüllt ­
  d.  h.  dem  Eindringen  jedes  anderen  Wesens  widersteht,
nicht  geistig,  sondern  materiell  heissen,  weil  es  ausgedehnt,
undurchdringlich  und,  wie  alles  Körperliche,  der  Theilbarkeit
und  den  Gesetzen  des  Stosses  unterworfen  ist.  Wird  nun  an
die  Stelle  jedes  einfachen  Elementes  der  den  Kubikfuss  Raum
erfüllenden  Materie  ein  einfaches,  mit  Vernunft  begabtes  Wesen,
also  ein  sogenannter  ,Geist'  gesetzt,  so  müsste  dasjenige,  was
denselben  Kubikfuss  Raum  ausfüllt,  nun  ,geistig'  heissen,  weil
dieser  nunmehr  durchaus  ,von  Geistern  erfüllt  ist'.  Gleichwohl
würde  dasselbe  noch  immer  dem  Eindringen  jedes  anderen
Körpers  durch  Undurchdringlichkeit  widerstehen  und  der
Gesetze  des  Stosses  fähig  sein,  wie  wenn  der  Raum  voll  Materie
wäre.  Bis  liieher  ist  gegen  die  Kant’sche  Beweisführung  nichts
einzuwenden.  Allein  statt  nun  zu  schliessen,  dass  dieses  Ganze,
obgleich  seine  Bestandteile  ,Geister'  sind,  doch  seiner  Undurchdringlichkeit ­
  für  Anderes,  Ausdehnung  u.  s.  w.  wegen  nicht
,geistig'  heissen  dürfe,  schliesst  Kant  vielmehr,  dass  auch  die  einfachen ­
  Theile  desselben  nicht  ,geistig'  heissen  dürften,  weil  sie,
/obgleich  sie  für  sich  Vernunftkraft  haben  mögen,  doch  äusserlich
von  den  Elementen  der  Materie  gar  nicht  unterschieden  sein
würden,  bei  denen  man  auch  nur  die  Kräfte  der  äusseren
Gegenwart  kennt,  und  was  zu  ihren  inneren  Eigenschaften
gehören  mag,  gar  nicht  weiss'.  Während  Kant  demnach  einerseits ­
  annimmt,  dass  sich  dieselben,  obgleich  sie  innerlich  von
anderen  Elementen  verschieden  seien  (da  sie  Vernunftkraft  besitzen), ­
  doch  äusserlich  von  den  übrigen,  die  keine  besitzen,  nicht
unterscheiden,  schliesst  er  andererseits  doch,  dass  dieselben,  weil
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