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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 94. Band, (Jahrgang 1879)

Kant  und  der  Spiritismus.

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Physischen  durch  diese  keine  Erfahrung  möglich  ist,  so  kann
derselbe  nur  ein  selbstgemachter  sein  und  die  Existenz  des
Geistes  kann  aus  demselben  so  wenig  wie  aus  den  obigen
Begriffen  des  Wolf  und  des  Crusius  gefolgert  werden.
Folgerichtig  muss  der  Versuch,  die  Existenz  des  Nicht-Physischen
  durch  reine  Vernunft  darzuthun,  sich  als  hoffnungslos
darstellen.  Wenn  dessen  Existenz  nicht  auf  einem  ausserordentlichen ­
  Erfahrungswege  (wie  es  ,Gesichte'  des  Geistersehers ­
  wären)  erweisbar  ist,  so  ist  dessen  Existenz  gar  nicht
erweisbar.  Seine  eigenen  Versuche,  über  Geist  und  Geister  ohne
Beihilfe  der  (unmöglichen)  physischen  Sinneserfahrung,  mittels
reiner  Vernunft  aus  dem  (selbstgemachten)  Begriff  des  Geistes
zu  philosophiren,  deren  Entstehung  in  die  zunächst  auf  die  Abfassung ­
  seiner  naturwissenschaftlichen  Abhandlungen  folgende
Zeit  fallen  muss,  bezeichnet  er  bei  deren  Herausgabe  im  Jahre
1766  kurzweg  als  ,Träume  der  Metaphysik'.  Damit  soll  nicht
gesagt  sein,  dass,  was  er  mit  dieser  Ueberschrift  bezeichnet,  seinem
Inhalte  nach  unmöglich  (weil  widersprechend),  oder  unwahrscheinlich, ­
  oder  unter  sich,  seinen  Theilen  und  Folgerungen  nach,
(logisch)  unzusammenhängend  sei,  weil  ,Träume'  das  Gegentlieil
von  alledem  sein  können,  ohne  dadurch  zum  Abbild  einer  Realität
erhoben  zu  werden.  Auch  die  metaphysischen  Luftgebäude  des
Wolf  und  Crusius  sind,  jedes  für  sich,  obgleich  auf  haltlosen
Begriffen  erbaut,  innerlich  zusammenhängend  und  folgerichtig.
Ihre  imaginäre  Beschaffenheit  aber  ergibt  sich  von  selbst  aus
dem  Widerspruch,  in  den  ihre  obgleich  in  sich  zusammenhängenden ­
  Visionen,  die  des  Einen  mit  der  des  Andern,  gerathen.
  So  lange  von  den  ,Metaphysikern  aus  reiner  Vernunft'
jeder  seine  eigene  Gedankenwelt  hat,  die  er  mit  Ausschliessung
Anderer  ruhig  bewohnt,  ,ist  zu  vermuthen,  dass  sie  träumen'.
Erst  wenn  einmal  ,die  Philosophen  eine  gemeinschaftliche  Welt
bewohnen'  werden,  dergleichen  die  Grössenlehrer  schon  längst
innegehabt  haben'  und  ,Niemand  von  ihnen  etwas  sagt,  was
nicht  jedem  Andern  beim  Licht  ihrer  Beweistlmmer  gleichfalls
augenscheinlich  und  gewiss  erscheinen  sollte',  wird  dieser  Zustand ­
  des  Traumes  jenem  des  ,Wachens'  gewichen  sein.
Als  Kant  diese  Zeilen  drucken  liess  (Tr.  eines  Geistersehers ­
  III.  S.  74),  in  den  letzten  Tagen  des  Jahres  1765,  hatte
er  eben  von  Lambert  (November  1765)  den  Antrag  erhalten  und
Sitzungsber.  d.  pliil.-bist.  CI.  XCIV.  Bd.  I.  Hft.  7
            
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