Kant und der Spiritismus.
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Physischen durch diese keine Erfahrung möglich ist, so kann
derselbe nur ein selbstgemachter sein und die Existenz des
Geistes kann aus demselben so wenig wie aus den obigen
Begriffen des Wolf und des Crusius gefolgert werden.
Folgerichtig muss der Versuch, die Existenz des Nicht-Physischen
durch reine Vernunft darzuthun, sich als hoffnungslos
darstellen. Wenn dessen Existenz nicht auf einem ausserordentlichen
Erfahrungswege (wie es ,Gesichte' des Geistersehers
wären) erweisbar ist, so ist dessen Existenz gar nicht
erweisbar. Seine eigenen Versuche, über Geist und Geister ohne
Beihilfe der (unmöglichen) physischen Sinneserfahrung, mittels
reiner Vernunft aus dem (selbstgemachten) Begriff des Geistes
zu philosophiren, deren Entstehung in die zunächst auf die Abfassung
seiner naturwissenschaftlichen Abhandlungen folgende
Zeit fallen muss, bezeichnet er bei deren Herausgabe im Jahre
1766 kurzweg als ,Träume der Metaphysik'. Damit soll nicht
gesagt sein, dass, was er mit dieser Ueberschrift bezeichnet, seinem
Inhalte nach unmöglich (weil widersprechend), oder unwahrscheinlich,
oder unter sich, seinen Theilen und Folgerungen nach,
(logisch) unzusammenhängend sei, weil ,Träume' das Gegentlieil
von alledem sein können, ohne dadurch zum Abbild einer Realität
erhoben zu werden. Auch die metaphysischen Luftgebäude des
Wolf und Crusius sind, jedes für sich, obgleich auf haltlosen
Begriffen erbaut, innerlich zusammenhängend und folgerichtig.
Ihre imaginäre Beschaffenheit aber ergibt sich von selbst aus
dem Widerspruch, in den ihre obgleich in sich zusammenhängenden
Visionen, die des Einen mit der des Andern, gerathen.
So lange von den ,Metaphysikern aus reiner Vernunft'
jeder seine eigene Gedankenwelt hat, die er mit Ausschliessung
Anderer ruhig bewohnt, ,ist zu vermuthen, dass sie träumen'.
Erst wenn einmal ,die Philosophen eine gemeinschaftliche Welt
bewohnen' werden, dergleichen die Grössenlehrer schon längst
innegehabt haben' und ,Niemand von ihnen etwas sagt, was
nicht jedem Andern beim Licht ihrer Beweistlmmer gleichfalls
augenscheinlich und gewiss erscheinen sollte', wird dieser Zustand
des Traumes jenem des ,Wachens' gewichen sein.
Als Kant diese Zeilen drucken liess (Tr. eines Geistersehers
III. S. 74), in den letzten Tagen des Jahres 1765, hatte
er eben von Lambert (November 1765) den Antrag erhalten und
Sitzungsber. d. pliil.-bist. CI. XCIV. Bd. I. Hft. 7