Beiträge zur Diplomatik VIi.
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gesagt: der erstere Titel ist von dem zweiten fast verdrängt
worden. Wie wir sahen, begann dies schon unter Heinrich I.
(H. 40). Unter Otto I. wurde der Trierer Erzbischof nur noch
in St. 88 und der Kölner nur noch in St. 99 als archicancellarius
aufgeführt. Dagegen wird auffallender Weise Friedrich
von Mainz, welcher früher fast ausnahmslos archicapellanus
heisst, in sieben Diplomen Erzkanzler genannt. 1 Trotzdem
werden wir den Erzkapellan-Titel als damals vorherrschend
bezeichnen dürfen.
Danach werden wir auch die dem Kanzler Brun seit dem
Jahre 951 beigelegten Bezeichnungen zu beurtheilen haben.
Von 29 Diplomen zwischen dem September 951 und dom April
953 weisen nämlich 19 die Recognitionsformel auf, welche ich
N. advicem C. nenne. In jedem dieser 19 Fälle wird nun, wie
wir das schon zu Zeiten des Aspert und des Poppo fanden,
Brun ein höherer als der Kanzlertitel gegeben: fünf Mal der
eines Erzkanzlers und dreizehn Mal der eines Erzkapellans. 2
Dass kein besonderer Werth auf die eine oder die andere
Benennung gelegt wurde, lehren die von demselben Wigfrid
subscribirten Stücke. Dennoch würde, da von Liutward abgesehen
noch gar kein Präcedenzfall vorlag, Brun wohl kaum
so häufig Erzkapellan genannt worden sein, wenn sich dieser
Titel nicht schon bei Erwähnung der Erzbischöfe so eingebürgert
hätte.
Wurde aber der Kanzler bei Unterfertigung nach der
Formel N. adv. C. regelmässig Erzkanzler oder Erzkapelian
genannt, so konnten die wieder häufiger recognoscirenden Notare,
denen zu jeder Zeit gelegentlich auch der Titel cancellarius
zugestanden war, sich desselben gleichfalls wieder bedienen.
Dies thaten jedesmal Wigfrid, Liudolf, Hoholt, Otbert
und Haolt, so dass sich dazumal nur Abraham und Enno mit
dem Titel notarius beschieden. Lautet demnach in St. 224,
1 Wahrscheinlich hing 4 auch das ganz vom Belieben des jeweiligen
Schreibers ab. Unter den betreffenden Präcepten sind eines vom
17. November 942 (ineditum), sowie St. 116 und 150 von Brun B unterschrieben
und St. 130, 131 von Brun D. Dazu kommen St. 92 (vielleicht
von Hoholt geschrieben) und St. 141 (Eingang von Brun B, dagegen
das Eschatokoll ausserhalb der" Kanzlei entstanden).
2 Ohne Titel in St. 219.