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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Si  ckol.

mehr  normale  Besorgung  der  Geschäfte  einen  geschäftskundigen
Mann  zu  gewinnen.  Demselben  wurde  aber  erst  mit  der  Zeit
freie  Hand  gelassen.  Auf  das  Protokoll  und  die  Fassung  von
St.  198  nämlich,  das  ebenfalls  der  Sprachformen  wegen  Wigfrid
beigelegt  werden  muss,  haben  ersichtlicher  Weise  die  deutschen
Begleiter  des  Kanzlers  noch  Einfluss  genommen,  insbesondere  \
wohl  Brun  F,  dessen  Elaborat  St.  180  manches  Kennzeichen
mit  St.  198  gemein  hat.  Desgleichen  ist  Wigfrid  für  St.  202
das  Concept  geliefert,  wahrscheinlich  ganz  vollständig,  da  die
Datirung  wiederum  an  St.  195  erinnert.  Die  übrigen  Diplome
dagegen  sind,  wenn  auch  das  eine  und  andere  sich  an  Vorurkunden ­
  anschliesst,  von  Anfang  bis  Ende  Wigfrids  Werk.
Indem  Wigfrid  den  König  zwar  nach  Deutschland  begleitete, ­
  aber  bald  in  seine  Heimath  zurückkehrte,  wo  wir  ihn
nach  vielen  Jahren  nochmals  als  Subscribenten  von  St.  346
antreffen,  fehlte  es  der  Kanzlei  wieder  an  den  rechten  Arbeitskräften. ­
  Das  wird  ganz  klar,  wenn  man  die  nächstfolgenden
Präcepte  überblickt  und  so  weit  als  möglich  die  Dictatoren,
Subscribenten  und  Recognoscenten  derselben  feststellt,  nämlich,
wie  ich  sie  anordne,  St.  224,  212,  225,  226,  213,  178,  216.
In  einer  einzigen  Urkunde  dieser  Reihe,  in  St.  213,  1  wird  der
Kanzler  selbst  als  Recognoscent  genannt.  Dagegen  hat  an
seiner  Statt  jener  Liudolf,  der  dem  königlichen  Hause  verwandt
war,  einige  Male  als  Hofkapellan  genannt  wird,  später  Bruno
als  Kanzler  nachfolgte,  St.  224,  225,  226  recognoscirt.  Gleichfalls ­
  an  Bruns  Statt  beglaubigte  Abraham  notarius  St.  212,
Enno  notarius  St.  178,  endlich  Haolt  cancellarius  St.  216. 2

1  Inhaltlich  allerdings  eine  Fälschung,  für  welche  aber  eine  entschieden
echte  Urkunde  benutzt  worden  ist:  dieser  ist  nicht  allein  das  Protokoll
entnommen,  sondern  auch  der  Satz:  quocirca  —  succedentium,  welcher
mit  St.  178  übereinstimmt.
2  Dass  ich  St.  224,  225,  226  abweichend  von  Stumpf  zum  Jahre  952  einreihe, ­
  vermag  ich  hier  nicht  zu  begründen,  da  ich  sonst  auf  alle  Fragen
der  Datirung  eingehen  müsste.  Dagegen  kann  ich  über  die  Datirung
von  St.  178  (nämlich  zu  952  Juli  4)  gleich  Rechenschaft  geben.  Um
der  Art  der  Recognition  willen  setze  ich  dies  Stück  nach  dem  Jahre  951
und,  da  gerade  annus  regni  XVI  am  besten  bezeugt  ist,  zu  952.  —  Ficker
Beiträge  2,  170  hält  Haolt  in  St.  216  für  identisch  mit  Hoholt  und  nimmt
an,  dass  der  Notar  Hoholt  das  Concept  unterfertigt  habe  und  demzufolge
auch  in  der  Reinschrift,  wenn  auch  in  anderer  Namensform  angeführt

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