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S ickel.
das begründet einen Unterschied, dass der Fall unter Poppo
vereinzelt dasteht, während unter Bruno durch einige Jahre
hindurch fast das ganze Geschäft solchen nichtständigen Notaren
überlassen wurde. Ferner, während Notker sich auf die
ihm anvertraute Arbeit so gut wie die anderen damals in der
Kanzlei thätigen Notare verstand, lassen die Leistungen jener
unter Bruno auftretenden Männer sehr viel zu wünschen übrig.
Man mag die Schrift der betreffenden Originaldiplome ins
Auge fassen oder die Dictamina oder die Protokollformeln
oder die Zählungsweise der Jahresmerkmale, so muss man
zweifeln, ob diese Männer gelernte und geschulte Notare sind,
ob sie mit der Tradition vertraut sind und sich an das Herkommen
binden wollen. Durch sie ist das Urkundenwesen
geradezu in Unordnung gebracht worden. Indem einige von
ihnen unter Liudolf wieder auftreten, indem dann Männer
gleichen Schlages zur Kanzleiarbeit zugezogen werden, reisst
immer grössere Willkür und Nachlässigkeit ein, wie ich das
schon an anderem Orte gezeigt habe. 1 So verhält es sich in
Wirklichkeit mit den angeblichen Verdiensten Bruns um die
Kanzlei. Unter all den seit 948 von Brun bestellten Notaren
macht nur Otbert eine vortheilliafte Ausnahme. Von seinem
ersten Auftreten an legte er Proben seiner Kenntnisse und
Fertigkeiten ab, und das mag man wenigstens noch zu schätzen
gewusst haben, indem man ihn später zum ständigen Mitglied
der Kanzlei machte.
Ich habe schon früher 2 Otbert und seine Genossen unter
Liudolf als Lothringer bezeichnet. Hier trage ich nach, dass ich
auch Brun C, D, E, F demselben Kreise zureehne. Dass sie unter
einander in Verbindung stehen, geht schon daraus hervor, dass
mehrfach je zwei derselben, wie obige Zusammenstellung lehrt, an
demselben Präcept gearbeitet haben. Es werden Mönche gewesen
sein, die entweder aus Lothringen nach Magdeburg gekommen
waren oder doch in das S. Morizkloster eingetreten, dort gelernt
hatten, Mönche die dem Könige aufwarteten, wenn er
in die Nähe von Magdeburg kam, und ihm dann etwa auch
einmal bis nach Franken oder Westfalen folgten, aber immer
1 In den Beitr. zur Dipl. 6.
2 Beitr. zur Dipl. 6, 367 ff.