Beiträge zur Diplomatik VII.
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oder Hoholt erwähnte ich schon; er hat noch an St. 232 vom
30.December 952 mitgearbeitet. Neben ihm am thätigsten war
Brun B. Er schrieb bereits am 10. Januar 941 St. 102 und
unterfertigte noch am 26. December 948 St. 170. In Vergleich
mit diesen Männern kommen die andern Subscribenten dieses
Zeitabschnitts so selten vor, dass ich gleich alle die Diplome
anführen kann, an deren Ausfertigung sie betheiligt waren.
Brun C tritt zuerst in St. 412 und 413 vom October 942 1 auf,
schrieb dann das zweite Exemplar von St. 158, ferner St. 190
und endlich mit Hoholt St. 232. Brun D als Scriptor oder
Subscribent, denn in seiner Eigenschaft als Dictator kann ich
ihn erst in anderem Zusammenhänge vorführen, kenne ich aus
dem einen Exemplar von St. 130 aus dem Jahre 946, aus
St. 131, 148 und aus St. 192 vom Januar 951. Brun E begegnet
in den Jahren 948—952 in St. 169, 185, 226 und Brun F
seit 949 in St. 168, 180, 192. Endlich habe ich Otbert zu
nennen, welcher seit 949 für Bruno in St. 165, 179, 218 unterfertigt,
dann St. 217, 219 im eigenen Namen recognoscirt.
Wahrscheinlich hatte der Rücktritt von Brun B zur Folge,
dass in den nächsten Jahren so verschiedene Subscribenten Verwendung
fanden.
Mit den fünf zuletzt genannten Männern und mit einigen,
welche ich als Subscribenten im Jahre 952 noch anzuführen
haben werde, hat es eine eigene Bewandtniss. Obgleich mehrere,
wie schon die citirten Regestennummern oder die Daten
lehren, noch nach 951 unter Bruno, ja einige selbst nach 953
unter dessen Nachfolger Liudolf in der Kanzlei arbeiten, so
treten sie doch nur vereinzelt auf. Sie erscheinen insofern und
noch mehr, wenn man die Orte, an denen sie fungiren, in Betracht
zieht, als vorübergehende Hofgenossen, nicht als ständige
Mitglieder der Kanzlei, nicht als ständige Begleiter des Kanzlers.
Sie nennen sich jedoch Notare, ja nach 951 wohl auch Kanzler
und sie sind betreffs des Arbeitsantheils den durch viele Jahre
hindurch nachweisbaren Hoholt und Brun B ganz gleichgestellt
gewesen. Ich erinnere hier an jenen Notker, der unter Poppo
gleichfalls vorübergehend, d. h. in St. 83 als Recognoscent und
Subscribent und in St. 84 als Subscribent auftritt. Aber schon
1 Ueber die Datirung s. Beitr. zur Diplomatik 6, 437.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. XCIII. Bd. IV. Hft.
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