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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

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Si  ck  el.

Urkunden  festzustellen.  Während  des  Zuges  Ottos  nach  dem
Westen  des  Reiches 1  wird  Brun  von  Utrecht  aus,  wo  er  erzogen ­
  worden  war,  zu  den  Seinen  zurückgekehrt  sein.  Dazu
passt,  dass  er  als  Recognoscent  zuerst  in  dem  am  25.  September ­
  940  in  Corvei  ausgestellten  Diplom  St.  92  genannt
wird.  Meiner  Berechnung  nach  schliessen  sich  die  nächsten
Präcepte  in  folgender  Reihe  an:  St.  102  ist  am  7.  Januar  941
zu  Dalheim  ertheilt,  St.  95  am  23.  April  941  (Magdeburg),
St.  96  am  30.  Mai  941  zu  Ingelheim,  und  damit  beginnt  die
ununterbrochene  Reihe  der  in  Bruns  Namen  unterfertigten
Urkunden.  2  Hat  also  Brun  nach  St.  92  das  Kanzleramt  bereits
im  Herbst  940  angetreten, 3  so  ist  doch  noch  die  eine  Urkunde
St.  95,  deren  sämmtliche  Zeitmerkmale  den  23.  April  941  ergeben, ­
  von  dem  Vorgänger  Poppo  recognoscirt  worden.  So
auffallend  das  erscheint,  so  wird  uns  doch  durch  die  äusseren
Merkmale  des  Originaldiploms  St.  95  eine  genügende  Erklärung
geboten.  Die  Urkunde  erweist  sich  nämlich  als  in  mindestens
drei  Absätzen  entstanden.  Zuerst  war  das  Pergament  mit  der
Unterschrift  des  Königs  und  mit  dem  Namen  des  Recognoscenten
  Poppo  versehen  worden.  In  zweiter  Linie  wurde  der
Context  geschrieben.  Weiter  wurde  zu  Poppo  hinzugefügt  advicem
  Friderici  recognovi  nebst  dem  Recognitionszeichen  und
zugleich  gesiegelt.  Nicht  so  sicher  lässt  sich  erkennen,  wann
die  Datirungszeile  geschrieben  ist  und  ob  das  in  einem  Tage
geschehen  ist  oder  nicht.  Untere  Ausläufer  des  Recognitionszeichens
  liegen  auf  Buchstaben  der  letzten  Zeile  auf,  sind  also
später  gezeichnet.  Das  entscheidet  aber  noch  nicht  über  den
Moment  der  Eintragung  der  Zahlzeichen.  Von  diesen  sind
augenscheinlich  XIII  (nämlich  für  die  Indiction)  und  V  (für
die  anni  regni)  gleichzeitig  mit  den  Worten  der  ganzen  Formel ­
  geschrieben,  und  so  wird  man  das  gleiche  wohl  auch  für

1  Dümmler  105.
2  St.  93  kommt  als  Fälschung  nicht  in  Betracht.  St.  94  versetze  ich,  zum
10.  Januar  942.  Im  übrigen  ordne  ich  die  Diplome  ebenso  wie  Stumpf.
3  An  sich  wäre  allerdings  durch  den  Zusatz  cancellarius  in  St.  92  und  94
noch  nicht  ausgeschlossen,  dass  Brun  in  beiden  Fällen  nach  der  zuletzt
von  Adaltag  gebrauchten  Formel  N.  adv.  A.  recognoscirt  hätte;  aber
eine  Unterordnung  des  königlichen  Prinzen  als  Notar  unter  den  Kanzler
Poppo  scheint  mir  undenkbar.
            
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