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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Beiträge  zur  Diplomatik  VII.

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vollends  den  Ausschlag’  und  behebt  jeden  Zweifel  an  der
Kanzlerschaft  des  späteren  Bischofs  von  Wirzburg.
Mit  Adaltag  dagegen  steht  es  so.  Seinem  Geburtsstande
nach  konnte  er  unzweifelhaft  zum  Kanzler  emporsteigen.  Aber
dass  ihm  das  gelungen  sei,  lässt  sich  nicht  erweisen.  Er  heisst
allerdings  in  St.  56  und  63  cancellarius,  dagegen  in  St.  57,
58,  62  (und  damit  sind  die  Erwähnungen  desselben  in  den
Recognitionen  erschöpft)  notarius.  Dass  nicht  ein  Mal  an  seiner
Statt  recognoscirt  worden  ist,  will  ich  nicht  betonen,  da  er  nur
so  kurze  Zeit  der  Kanzlei  angehört  hat.  Dagegen  ist  zu  beachten, ­
  dass  zwischen  den  angeführten  Präcepten  wiederum
zwei  (St.  59  und  60)  mit  Poppo  als  Recognoscenten  stehen.
Fanden  wir  nun  bisher  eigentliche  Coordination  nur  bei  Notaren, ­
  ist  die  aber  dadurch  ausgeschlossen,  dass  Poppo  unzweifelhaft ­
  Kanzler  war,  so  können  wir  Adaltag  nur  als  Titularkanzler
  oder  Notar,  d.  h.  als  dem  Kanzler  Poppo  subordinirt
betrachten.  Und  das  scheint  mir  durch  die  wenn  auch  nur  auf
einem  Versehen  beruhende  Nennung  von  Poppo  in  den  Noten
von  St.  56  vollends  erwiesen:  Adaltag  recognoscirt  und,  wie
ich  glaube,  unterfertigt  auch  selbst;  aber  als  es  zur  letzten
Vollziehung  des  Diploms  kommt,  ist  Poppo  entweder  anwesend
oder  es  wird  seiner  doch  gedacht.  Ein  Günstling  des  Plofes  1
mag  Adaltag  in  den  ersten  Monaten  am  häufigsten  direct  den
Befehl  zur  Beurkundung  erhalten  haben  und  nach  früherem,
hier  zum  letzten  Male  wiederkehrenden  Brauche  liess  er  dann
die  Präcepte  unterfertigen  mit  Adeltag  advicem  Hildiperti  (oder
Rotperti);  der  Kanzler  Poppo  blieb  dabei,  den  einen  Fall  ausgenommen, ­
  aus  dem  Spiele,  wurde  aber  auch  nicht  in  seinen
Rechten  gekränkt.  So  erklärt  fügen  sich  auch  diese  Subscriptioncn
  in  die  Normen,  welche,  wie  ich  gezeigt  zu  haben
meine,  sich  aus  den  Verhältnissen  entwickelt  und  lange  Bestand ­
  hatten,  während  wir,  sobald  wir  Adaltag  zum  Kanzler
neben  Poppo  machen,  ohne  zwingenden  Grund  eine  Abweichung
von  einer  sicher  erkennbaren  und  überdies  sehr  verständigen
Ordnung  der  Dinge  annehmen  würden.
Es  erübrigt  mir  die  Grenze  zwischen  Poppo  und  seinem
Nachfolger  Bruno  genau  und  mit  Rücksicht  auf  einzelne

1  Dümmler  Otto  67.
            
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