Beiträge zur Diplomatik VII.
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für Poppo. Umgekehrt macht es Notker, indem er sowohl in
St. 83, das er selbst recognoscirt, als in St. 84, dessen Recognition
auf Poppo’s Namen lautet, die gleiche Note bildet,
welche nur Sigle für Notker sein kann. Wieder anders steht
es mit den von Adaltag recognoscirten Diplomen, denn St. 57
und 58 weisen an den betreffenden Stellen eine Schlangenlinie
auf, mit der möglicher Weise Adaltag bezeichnet werden soll,
während auf Adaltag als Recognoscent von St. 56 im Zeichen
die für Poppo gebräuchliche Note folgt. Vielleicht haben die betreffenden
Subscribenten oder Zeichner des signum recognitionis
die von Simon befolgte Regel nicht gekannt oder nicht anerkannt.
Aber da in St. 56 und 84 das Zeichen von der Schriftzeile abgetrennt
und wohl nachträglich gemacht worden ist, könnte der
Hinweis dort auf Poppo und hier auf Notker auch besagen, dass
diese im Augenblick der Besieglung anwesend gewesen sind.
Lässt sich da nicht klar sehen, so scheint mir die Erwähnung
von Poppo neben Adaltag in St. 56 geeignet, in
einer Frage den Ausschlag zu geben, die ich bisher nicht berührt
habe. Ich habe nämlich Poppo als Kanzler von 931—940
bezeichnet und habe, wie ich überhaupt je nur einen Kanzler
annehme, Adaltag als einen der Poppo untergeordneten Notare
hingestellt. Anders fasst Stumpf 1 das Verhältniss auf: er reiht
Adaltag unter die Kanzler ein und lässt ihn zu gleicher Zeit
mit Poppo fungiren. 2
Verfolgen wir zunächst Poppo allein durch alle Urkunden
dieser Jahre hindurch. Unter Heinrich wird ihm in der Recognition
nur vier Mal der Titel cancellarius beigelegt, dagegen sieben
Mal der Titel notarius: jenes geschieht in H. 28, dann in H. 36
von PA. und in H. 37, 40 von PC. unterfertigt; Notar dagegen
nennt ihn PA. in PI. 29, 31, 41 und regelmässig PB. 3
1 Reichskanzler 2, 8.
2 Vorsichtig drücken sich sowohl Dümmler Otto 67 und 544, als Waitz
Verf. Gesell. 6, 278 aus. Doch neigt auch letzterer der Ansicht zu, dass
die Kanzlei erst mit der Zeit eine festere Gestalt angenommen habe und
dass erst seit Otto III. es im deutschen Reiche regelmässig nur einen
Kanzler gegeben habe.
3 Die Titulaturen in den Noten kommen deshalb nicht in Betracht, weil
vor wie nach Poppo eine Note für cancellarius nicht bekannt gewesen
ist, sondern von allen Schreibern ohne Ausnahme nur das Zeichen für
notarius gesetzt wird.