Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 93. Band, (Jahrgang 1879)

Beiträge  zur  Diplomatik  VII.

707

unter  zwanzig  Originaldiplomen  weisen  nämlich  achtzehn  Monogramme ­
  auf,  in  denen  der  Vollziehungsstrich  deutlich  wahrzunehmen ­
  ist.  1  Und  dafür,  dass  noch  in  dieser  Zeit  die  Hauptfigur ­
  zuerst  ohne  den  dem  König  vorbehaltenen  Schriftzug
gezeichnet  wurde,  zeugt  K.  36:  hier  ist  nämlich  unterhalb  der
jetzigen  Zeile  der  königlichen  Subscription  ein  derartiges  unvollendetes ­
  Handmal  sichtbar,  welches  wegen  nicht  passender
Stellung  ausradirt  worden  ist.  2  Persönliches  Eingreifen  des
Königs  konnte  aber  um  so  mehr  als  Ersatz  für  Betheiligung
des  als  Recognoscenten  genannten  Kanzlers  gelten,  da  dieser
sonst  die  iussio  regis  auszuführen  und  zu  verbürgen  berufen  war.
Ich  gehe  zur  Kanzlei  Heinrich  I.  über.  Wiederum  gab
die  politische  Situation 3  den  Ausschlag  dafür,  dass  damals  die
Erzkapellanwürde  von  Salzburg  an  Mainz  überging.  Vielleicht
ist  das  nicht  ohne  Bedenken  und  Anstände  geschehen.  In  H.  1
ist  nämlich,  obgleich  dasselbe  erst  vom  3.  April  920  datirt,
von  dem  Subscribenten  Herigeri  archiepiscopi  erst  eingeschoben
worden  zwischen  die  früher  geschriebenen  Worte  Symon  notarius
  advicem  und  recognovi,  so  dass  bei  der  Ausstellung  noch
fraglich  gewesen  sein  muss,  wer  hier  genannt  werden  sollte.
Ferner  fällt  mir  auf,  dass  Simon,  der  unter  Konrad  an  dieser
Stelle  regelmässig  vom  Erzkapellan  spricht,  bei  Nennung  Herigers
  anfangs  schwankt.  In  H.  1,  2,  4,  11  bezeichnet  er  ihn
nur  als  archiepiscopus  und  als  archicapellanus  erst  in  H.  3,
6,  9  u.  s.  w. 4  Dagegen  wird  für  seinen  Nachfolger  Hiltibertus  5
gleich  in  dem  ersten  Diplom  die  Titulatur  archicappellanus
angewandt,  die  nur  in  II.  18  durch  archiepiscopus  princepsque
cappellanus  ersetzt  wird.  Dass  in  H.  31  und  41  der  Name
ohne  Titel  gesetzt  wird,  hängt  mit  der  Gewohnheit  des  betreffenden ­
  Subscribenten  zusammen.  Für  die  lothringischen
1  Nicht,  so  in  K.  2,  l(i,  was  aber  noch  nicht  ausschliesst,  dass  auch  hier
der  Strich  vom  König  eigenhändig  zugefügt  worden  ist.
2  Der  Pall  steht  also  dem  in  Acta  Karol.  1,  318  besprochenen  durchaus
gleich.
3  Waitz  Jahrbücher  IT.  I  S.  40.
4  Dazwischen  schreibt  er  in  II.  5  und  7  archiepiscopus  summusquo  cappellanus. ­

5  Heriger  zuletzt  in  II.  14  vom  18.  October  927.  Er  starb  am  1.  December
  927  (Waitz  II.  I.  120).  Hiltibertus  zuerst  in  H.  15  vom  27.  December
  927.
Sitzungsber.  d.  phil.-liist.  01.  XOIII.  Bd.  IV.  Ilft.  46
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.